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Urkunde 1555 November 12

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Wilhelm, gewählter und bestätigter Bischof von Münster, belehnt am 12. November 1555 Gerd von Galen zu Ermelinghof (Ermelinckhove) mit dem Hof zu Swederinck nach Dienstmannrecht (in denstmanstade) und mit dem großen Erweschen-Haus nach Mannrecht, beide im Kirchspiel Hövel gelegen. Siegelankündigung des Ausstellers.

Überlieferung

Die Urkunde ist als Original auf Pergament überliefert, das anhängende Siegel des Bischofs ist nur noch an der Pressel erhalten.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Ermelinghof, Bestand Ermelinghof, Telgte, Urkunden, Signatur Urk. E 12

Siehe auch

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