Urkunde 1614 September 13
Gerhard Falcke von Galen zu Ermelinghof und seine Frau erwerben am 13. September 1614 den Sunderkamp in Hövel von der Familie von Syberg.
Regest
Vor Engelbert Langenhorst, Richter des Amtes Werne, verkaufen Georg von Syberg zu Wisseling und seine Ehefrau Anna von Neuenhoff an Gerhard Falcke von Galen und seine Ehefrau Anna Margareta Hugenpott zum Ermelinghof (Ermelinghove), Inhaber des Hauses Ermelinghof, den Sunderkamp im Gericht und Kirchspiel Hövel (Hovell), ein freies durchschlächtiges Erbgut für 1400 Reichstaler. Sie nehmen die Besitzeinweisung vor und leisten Währschaft bei Pfandsetzung ihres gesamten Besitzes. Siegelankündigung des Ausstellers, Unterschriften und Siegelankündigung der Verkäufer.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Ermelinghof, Bestand Ermelinghof, Urkunden, Signatur Urk. E 22