Herzelegia, Witwe des Ritters Gerardus de Wicde, und ihr Sohn Gerardus reversieren in einer Urkunde aus dem Jahr 1358 Dekan und Kapitel von St. Mariengraden zu Köln die Belehnung mit dem Zehnten zu Oystonne (Osttünnen) nach Erbrecht gegen einen Zins 3 Mark in Dortmunder Währung auf Lamberti (17. September) alljährlich und 3 Schilling für das Herbergsrecht. Auch verpflichten sie sich zur Zahlung von 3 Mark gewerf bei Mannfall.

Wortlaut

Das historische Archiv der Stadt Köln stellt unter diesem Link ein Digitalisat der Urkunde online zur Verfügung.

Standort

Historisches Archiv der Stadt Köln [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Best. 251 (Mariengraden), U 1/106