Ämter: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Amt''' (Plural: '''Ämter''') ist in Hamm der ältere Begriff für die später auch in Hamm Gilden oder Zünfte genannten Vereinigungen, die in der Regel aus Handwerkern gleichen Berufs bestanden. Ursprünglich nahmen auch in Hamm die Erbgenossen, die sich aus der Patrizierschicht zusammensetzten, eine dominierende Stellung ein. Die gewählten Vorsteher der Ämter hießen [[Richtleute]]. 1464 gab es bereits Bäckeramt, Schmiedeamt, Wüllneramt und Fleischhaueramt. Später traten Schneideramt und Schuhmacheramt, schließlich noch die Leinewebergilde hinzu. Die Erbgenossen nehmen in der Hammer Ämterverfassung eine Sonderstellung ein | |||
[[Kategorie: Ratsverfassung]] | |||
[[Kategorie:Wörter und Sachen aus Hamm (800 bis 1800)]] | |||