Mord am OLG-Teich: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Urteil wurde am [[29. Juni]] gefällt. Simon S. wurde zu 13 Jahren Freiheitsstrafe und der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte die 25-jährige Frau im September 2021 erstochen hatte, um sich sexuell an ihr zu befriedigen: „Nur das erklärt diese Tat […] wir haben überhaupt keine Zweifel, dass er der Täter ist“, so der Vorsitzende. Das Gericht habe die Unterbringung in der Psychiatrie nicht nur zur Behandlung der Persönlichkeitsstörung des Angeklagten angeordnet, sondern vor allem zum Schutz der Allgemeinheit.<ref name="wade-22-06-29"/>
Das Urteil wurde am [[29. Juni]] gefällt. Simon S. wurde zu 13 Jahren Freiheitsstrafe und der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte die 25-jährige Frau im September 2021 erstochen hatte, um sich sexuell an ihr zu befriedigen: „Nur das erklärt diese Tat […] wir haben überhaupt keine Zweifel, dass er der Täter ist“, so der Vorsitzende. Das Gericht habe die Unterbringung in der Psychiatrie nicht nur zur Behandlung der Persönlichkeitsstörung des Angeklagten angeordnet, sondern vor allem zum Schutz der Allgemeinheit.<ref name="wade-22-06-29"/>


Gegen das Urteil hat die Verteidigung Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Ziel der Revision ist die Klärung der Frage, ob das vom Schwurgericht Dortmund angenommene Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs tatsächlich erfüllt worden ist.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mord-am-olg-teich-verteidigung-geht-in-revision-das-sind-die-gruende-91661350.html Wa.de vom 11. Juli 2022]</ref>
Gegen das Urteil hat die Verteidigung Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Ziel der Revision war die Klärung der Frage, ob das vom Schwurgericht Dortmund angenommene Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs tatsächlich erfüllt worden ist.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mord-am-olg-teich-verteidigung-geht-in-revision-das-sind-die-gruende-91661350.html Wa.de vom 11. Juli 2022]</ref>


Am 26. Juli 2023 wurde über den WA bekannt, dass das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 29. Juni 2022 in Teilen vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bereits am 28. Februar 2023 aufgehoben wurde und die Strafsache neu verhadelt werden muss. Daran, dass Simon S. der Täter ist, rüttelt auch der BGH nicht, wohl aber an der Motivlage und den Einschätzungen zur Schuldfähigkeit. Das Landgericht habe seine Annahmen hierzu nicht rechtsfehlerfrei begründet, erklärte der BGH seine Entscheidung.<ref>[https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/hamm-hannah-s-rechtsfehler-bgh-urteil-nach-mord-im-olg-park-ueberwiegend-aufgehoben-zr-92424696.html Wa.de vom 26. Juli 2023]</ref>
Am 26. Juli 2023 wurde über den WA bekannt, dass das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 29. Juni 2022 in Teilen vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bereits am 28. Februar 2023 aufgehoben wurde und die Strafsache neu verhadelt werden muss. Daran, dass Simon S. der Täter ist, rüttelt auch der BGH nicht, wohl aber an der Motivlage und den Einschätzungen zur Schuldfähigkeit. Das Landgericht habe seine Annahmen hierzu nicht rechtsfehlerfrei begründet, erklärte der BGH seine Entscheidung.<ref>[https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/hamm-hannah-s-rechtsfehler-bgh-urteil-nach-mord-im-olg-park-ueberwiegend-aufgehoben-zr-92424696.html Wa.de vom 26. Juli 2023]</ref>