Kommunaler Ordnungsdienst: Unterschied zwischen den Versionen
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*Betreiben eines nicht angemeldeten oder untersagten Gewerbes (z. B. illegales Glücksspiel) | *Betreiben eines nicht angemeldeten oder untersagten Gewerbes (z. B. illegales Glücksspiel) | ||
Für die Überwachung von Geschwindigkeitsverstößen setzt der KOD eigene [[Radarfallen]] („Blitzer“) im gesamten Stadtgebiet ein | Für die Überwachung von Geschwindigkeitsverstößen setzt der KOD eigene [[Radarfallen]] („Blitzer“) im gesamten Stadtgebiet ein, dei der Bekämpfung von Straftaten ist er hingegen stets auf die Amtshilfe der [[Polizei Hamm]] angewiesen. | ||
== Geschichte == | == Geschichte == |