Südstraße: Unterschied zwischen den Versionen
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RaWen (Diskussion | Beiträge) K →Videoüberwachung und Waffenverbotszone (2024): Messerangriff |
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Seit dem [[30. August]] 2024 ist die Südstraße | Am [[12. Mai]] [[2024]] kommt es dennoch zu einem weiteren Messerangriff. In den frühen Morgenstunden soll ein Iraker (22) einem Bekannten aus der Schulzeit zwei Schnitte an Hals und Gesicht zugefügt haben,<ref name="wade250206"/> nachdem man sich zunächst „aus Spaß“ gegenseitig beleidigt hatte.<ref name="wade250228">Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/hamm/blutige-messerattacke-meile-opfer-hamm-schwurgericht-dortmund-nrw-polizei-93597992.html ''Blutige Messerattacke auf der Meile: Opfer will sich „an nichts mehr erinnern“ können'']. In: wa.de vom 28. Februar 2025.</ref> Das Einschreiten eines Zeugen und ein schneller Fluchtreflex des Opfers sollen scheinbar Schlimmeres verhindert haben, wobei sich offenbar niemand der Beteiligten an etwas erinnern könne.<ref name="wade250228"/> Der Täter kann im August festgenommen werden.<ref name="wade250206">Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/hamm/nach-einer-messerattacke-auf-der-suedstrasse-in-hamm-hat-der-prozess-vor-dem-landgericht-in-hamm-begonnen-93557279.html ''Messer am Hals: Prozessbeginn offenbart Dramatik'']. In: wa.de vom 6. Februar 2025.</ref> Das Dortmunder Schwurgericht verurteilt den Täter im Mai [[2025]] letztlich zu drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. „Das ist ohnehin ein Ort, wo man nicht hingehen sollte“, so der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/hamm/sollte-hamm-nrw-kriminalitaet-schwurgericht-urteil-messerangriff-meile-ort-wo-man-nicht-hingehen-93730246.html ''Urteil nach Messerangriff auf der Meile – „ohnehin ein Ort, wo man nicht hingehen sollte“'']. In: wa.de vom 16. Mai 2025.</ref> | ||
Seit dem [[30. August]] 2024 ist die Südstraße zwischen [[Marktplatz]] und [[Südring]] an Wochenenden eine Waffenverbotszone. Das Verbot gilt in den Nachtstunden von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag (jeweils 18:00 bis 06:00 Uhr) und umfasst neben Schusswaffen auch Reizgas, Elektroschocker und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern.<ref>Frank Osiewacz, Alexander Schäfer, Jörn Funke: [https://www.wa.de/hamm/hamm-messer-kriminalitaet-nrw-waffenverbotszone-meile-bahnhof-innenminister-93266807.html ''Reaktion auf Messer-Kriminalität: Waffenverbote und Videoüberwachung in Hamm'']. In: wa.de vom 29. August 2024.</ref> | |||
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