Magistrat: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Bild:Vdmarck.jpg|thumb|right|Grabmal des Ersten Beigeordneten [[Wilhelm von der Marck]] auf dem [[Ostenfriedhof]] 2006]] | [[Bild:Vdmarck.jpg|thumb|right|Grabmal des Ersten Beigeordneten [[Wilhelm von der Marck]] auf dem [[Ostenfriedhof]] 2006]] | ||
== Magistrat== | == Magistrat== | ||
Im November 1836 erhielten die Magistratsmitglieder das Prädikat Ratsherr. Nach den am [[29. Juni]] [[1846]] in Berlin bestätigten Statuten bestand der Magistrat aus einem besoldeten [[Bürgermeister]] und vier unbesoldeten Magistratsmitgliedern, die den Titel ''Rathsherrn'' führten.<ref> Abgedruckt bei [[Literatur|Essellen 1851]], S. 32-34; vgl. [[Literatur|Schönbach 1991]], S. 62-64.</ref> In den unterm [[7. Dezember]] [[1856]] von der Bezirksregierung in Arnsberg bestätigten Statuten für die Gemeinde Hamm heißt es unter Paragraph 3: ''Der Magistrat besteht aus dem [[Bürgermeister]], einem Beigeordneten, als dessen Stellvertreter, und aus vier Rathsherren. Für jede der vier Feldmarken wird ein Bezirks-Vorsteher gewählt... Von den Mitgliedern der städtischen Collegien wird nur der Bürgermeister besoldet''.<ref> Zitiert nach [[Westfälischer Anzeiger]] vom 10. Januar 1857; vgl. [[Literatur|Schönbach 1991]], S. 96.</ref> | Seit 1786 bestand der Magistrat der Stadt Hamm aus vier Mitgliedern: dem ersten Bürgermeister, dem zweiten Bürgermeister, dem Kämmerer und dem Ratmann<ref>Josef Lappe 1927, S. 149</ref>. Im November 1836 erhielten die Magistratsmitglieder das Prädikat Ratsherr. Nach den am [[29. Juni]] [[1846]] in Berlin bestätigten Statuten bestand der Magistrat aus einem besoldeten [[Bürgermeister]] und vier unbesoldeten Magistratsmitgliedern, die den Titel ''Rathsherrn'' führten.<ref> Abgedruckt bei [[Literatur|Essellen 1851]], S. 32-34; vgl. [[Literatur|Schönbach 1991]], S. 62-64.</ref> In den unterm [[7. Dezember]] [[1856]] von der Bezirksregierung in Arnsberg bestätigten Statuten für die Gemeinde Hamm heißt es unter Paragraph 3: ''Der Magistrat besteht aus dem [[Bürgermeister]], einem Beigeordneten, als dessen Stellvertreter, und aus vier Rathsherren. Für jede der vier Feldmarken wird ein Bezirks-Vorsteher gewählt... Von den Mitgliedern der städtischen Collegien wird nur der Bürgermeister besoldet''.<ref> Zitiert nach [[Westfälischer Anzeiger]] vom 10. Januar 1857; vgl. [[Literatur|Schönbach 1991]], S. 96.</ref> | ||
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