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Urkunde 1683 November 5

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Christoph Paul von Wiedenbrück, Herr von Exenstein und Büderich, Erbgesessener zu Münster und Corveyscher Obervasall des Amtshofes Monninghoff belehnt am 5. November 1683 auf Grund des mit der Frau von Büttel verwitweten Pape zu Westrich, der Schwester des verstorbenen letzten Lehnträgers Henrich von Büttel von Niederhauß, getroffenen Übereinkommens deren Sohn Andreas Heinrich von Papen mit dem Pinninghof, früher die Höfe oder Lohe-höfe zu Affhuppen oder Mönninghoff genannt, nachdem ihm 255 Rtl. wegen versessenen Lehens bezahlt sind, worauf der Bevollmächtigte Eberhard Havickenbrock, Pastor in Büderich, den Lehnseid geleistet hat.

Wortlaut

Die Urkunde ist bisher nicht im Druck erschienen. Das Stadtarchiv Werl stellt bisher kein Digitalisat der Urkunde online zur Verfügung. (Stand: April 2026)

Standort

Stadtarchiv Werl [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Nr. Su 118
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