Urkunde 1603 September 28

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Johann Schenckinck zu Bevern verpachtet am 28. September 1603 den ihm vom Kapitel von St. Mauritz vor Münster zu Schulten-Gutsrecht verlehnten Köbbinghof (Kobbingkhoff) im Kirchspiel St. Jacobi vor Coesfeld (Coeßfeldt) an Ludolf von Galen zum Ermelinghof (-inckhoffe) und seine Ehefrau Margareta geb. Valcke, seinen Schwager und seine Cousine (moddern), mit Zubehör. Die Pachtzeit beginnt auf Michaelis 1603 und läuft bis Michaelis 1611. Als Weinkauf hat Galen ihm 100 Goldgulden bezahlt, als Pacht soll er jährlich zu Martini mit einer Frist von zwei oder drei Wochen 15 Goldgulden oder den entsprechenden Wert und 58 Malter Coesfelder Maß marktschöne Gerste zahlen; er hat sich verpflichtet, davon 29 Malter in das Haus Schenckincks in Coesfeld und die übrigen 29 in den Speicher der Kellnerei von St. Mauritz zu fahren. Falls die Gerste nicht gedroschen wird, hat ihm Schenckinck zwei Gespanne zu leihen. Wenn Schenckinck nach Coesfeld kommt, will Galen seine Pferde mit Heu verpflegen, und er wird Henrich Haversaedt jährlich ein Fuder Heu liefern. Schenckinck behält sich das Erbholzgericht über die Mark zu Flamschen (Flamische M.) und das Mastrecht vor. Galen will in der Mark kein Holz für Baumaterial hauen, es sei denn, Schenckinck als Erbholzrichter oder sein Bevollmächtigter erlaube ihm dies wie anderen Erbexen und Markgenossen. Er soll die Ländereien des Köbbinghofs gut umzäunt und die Gebäude in gutem baulichen Zustand halten sowie den Waldwuchs durch jährliche Nachpflanzung junger Eichen fördern. Gegen erneute Zahlung eines Weinkaufs von 100 Gulden kann die Pachtung um weitere acht Jahre verlängert werden. Danach fällt der Köbbinghof ohne jeglichen Anspruch des Galen, seiner Ehefrau und ihrer Erben und ohne Entschädigung für Düngung an Schenckinck zurück.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten