Urkunde 1572 Februar 1 d
Am 1. Februar 1572 stellt Johann von Neheim zu Werries dem Dietrich von Galen zu Bisping einen Schadlosbrief aus.
Regest
Johan von Nehem zu Werries, Heidmühlen (Heymollen) und Vellinghausen (-nckhuysen) und seine Frau Dorothea versprechen, den Diderich van Galen zu Bisping (Byspinck) schadlos zu halten wegen der Bürgschaft, die dieser für sie gegenüber dem Ratsherrn Johann Weddemhoven und dessen Frau Catharina, Bürgern zu Münster, übernommen hat, denen Johan und Dorothea für 100 rheinische Gulden eine Rente von sechs Gulden verkauft haben. Zum Unterpfand setzen sie ihre freieigenen Erben Klockenbusch, Quante und Thyinckhoff im Kirchspiel Dolberg in der Bauerschaft Guissen. Johan von Nehem siegelt.
Überlieferung
Die Urkunde ist als Ausfertigung auf Pergament überliefert. Das anhängende Siegel ist bis auf einen Rest abgefallen. Die Rückseite weist folgendes auf: Inhaltsvermerke; ad gradum octavum; Altsignaturen (G; 6; Aktiv-Kap IV 47).
Standort
LWL-Archivamt Münster [1]
Anmerkungen
- ↑ Assen (Dep.), Urkunden, Nr. 1436