Urkunde 1514 August 12
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Am 12. August 1514 wird eine schiedsrichterliche Beilegung einiger Unstimmigkeiten zwischen den Brüdern Dietrich von der Recke zu Heessen und Johann von der Recke zu Steinfurt herbeigeführt, die sich auf ihr Erbe bezieht. Es wird abgemacht, dass derjenige, der die Zwistigkeiten von Neuem beginne, dem anderen eine Strafe von 500 Goldgulden bezahlen solle.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 18