Urkunde 1508 März 30

Aus HammWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Wappen der Herzöge von Kleve
Siegel der Stadt Hamm

Am 30. März 1508 verbünden sich 18 Städte des Herzogtums Kleve und 16 Städte der Grafschaft Mark, darunter auch die Stadt Hamm, zur Aufbesserung der Regierung durch Herzog Johann II. von Kleve.

Regest

Vereinbarung der klevischen und märkischen Städte zur Verbesserung der Landesregierung und Einschränkung der geistlichen Gerichtsbarkeit.

Die Städte Kleve, Wesel, Emmerich, Kalkar, Duisburg, Xanten, Rees, Dinslaken, Orsoy, Büderich, Sonsbeck, Goch, Uedem, Gennep, Kranenburg, Huissen, Griet und Griethuissen und die Städte Soest, Hamm, Unna, Kamen, Iserlohn, Schwerte, Lünen, Bochum, Hattingen, Hörde, Breckerfeld, Lüdenscheid, Neustadt, Altena, Plettenberg und Neuenrade bekunden,

nachdem ihnen seit langem bekannt ist, dass Herzog Johann [II.] von Kleve-Mark "dorch ungeschickte Regiment tot groiter Lasten, Schaden ind mercklichen Achterdeyl komen is", weswegen auch die Städte und Untertanen viele Nachteile erleiden, während die in dieser Angelegenheit bereits getroffenen Vereinbarungen und vorgenommenen Verbesserungen keinen Nutzen gebracht haben,

deswegen sich vereinbart und einen Vertrag geschlossen zu haben, wie folgt:

[1.] Sie wollen unverzüglich an den Herzog schreiben, um so auch die kleve-märkische Ritterschaft zu veranlassen, dass der Herzog mit ihnen eine neue, bessere Regimentsordnung schließt;

[2.] Sollte der Herzog diese Regimentsordnung dann nicht einhalten, was sie nicht hoffen, "so drunge uns de Noit dartoe ind dechten Syner Furstlichen Gnaiden geynen Bystant, Dienst noch anders to doin in geyner Manyren";

[3.] Gegen alte Gewohnheit und alle Rechtsverhältnisse sind sie mehr als erlaubt in Angelegenheiten der vier geistlichen Sachen (Benefizien, Ehesachen, geistliche Renten, Testamente) zu ihrem Nachteil mit römischen und anderen geistlichen Mandaten und Bannbriefen beschwert worden, was sie nun nicht länger dulden wollen und deswegen sie beschlossen haben, dass der, der ihnen solche Mandate überbringt, nicht zu ihnen gehören soll, weil er ein untreuer, ehrloser Mann ist, und vielmehr damit bestraft werden soll, dass er in einem Sack gesteckt und getränkt werden soll;

[4.] Sollten diese Beschlüsse und guten Vereinbarungen der Städte von irgend jemanden in ihr Gegenteil verkehrt werden, während sie doch nur des Herzogs und seiner Lande Ehre, Nutzten, Bestes und Wohlfahrt bezwecken, was sich im Lauf der Zeit sehr wohl weisen wird, während in jetzigen Zeiten der Städte Geld und Gut merklich verbraucht wird, und sollte dann dieser die Städte in ihren Privilegien und Rechten wegen dieser Beschlüsse verkürzen wollen, dann wollen sie gegen diesen treu zusammenhalten und eine Stadt die andere verteidigen.

Ausfertigung

Die Urkunde ist im Original als Pergamentdokument überliefert. 34 teils grüne, teils braune Wachssiegel, meist restauriert, sind ihr angehängt.

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Münster [1]
Digitalisat unter archive.nrw

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Mark, Grafschaft, Bestand Urkunden

Siehe auch