Urkunde 1359 Mai 11

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Der Dekan des Archidiakons und des Landkapitels (decanus christianitatis archidiaconi et capituli) von Dortmund (Tremoniensis) schreibt unter dem Datum des 11. Mai 1359 an den Pleban in Kamen (Camene) einen Brief mit folgendem Inhalt: Johann von Ising (Isekinch), Rektor der Pfarrkirche in Brechten (Bregthene), hat bei ihm Klage darüber geführt, dass Randolph gen. Holze, Sohn Randolphs des Älteren gen. Holze von Herne, als er im Winter seinen Geschäften nachging, beim Haus des sog. Volenspeit in der Pfarrei Herringen ertrunken ist, nach Herne überführt und dort nach der Gewohnheit seiner Vorfahren beerdigt wurde. Der dortige Rektor aber habe dem genannten Johann den Kanonischen Anteil (canonicam portionem) verweigert, den dieser für seinen Pfarrangehörigen gefordert habe. Der Landdekan beauftragt daher den Pleban, den Rektor in Herne zu mahnen, dass dieser der Kläger binnen sieben Tagen nach erfolgter Mahnung Genugtuung leiste oder einen vernünftigen Grund für seine Weigerung nennt, andernfalls er vom Gottesdienst suspendiert wird. Er bittet um schriftlichen Bericht.

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland [1]

Anmerkungen

  1. Stift Essen, Urkunden II (1328-1361), Nr. 555

Siehe auch