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Urkunde 1349 November 29

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Wappen der Familie von Galen, siehe auch Siegel an der Urkunde

Der märkische (thor Marke) Burgmann Gert von Galen bekundet am 29. November 1349, dass er und seine Erben kein weiteres Recht an der Volfes Hove thor Gheythene (Geithe) haben, die zum Hof Beerhorst (Ber-) gehört, sondern sie bloß gegen Zahlung von Pacht und Vogtgeld in üblicher Höhe auf 16 Jahre gewonnen. Danach fällt die Hove wieder an das Stift. Wegen der Rückzahlung der acht Mark zu Hamm (-e) gängiger Pfennige, die er in der Hove angelegt hat, will er sich indessen noch an das Stift halten.

Wortlaut

Das Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland, stellt die Urkunde als Digitalisat online zur Verfügung. Sie wird hier entsprechend wiedergegeben:

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland [1]
Digitalisat unter archive.nrw

Anmerkungen

  1. Stift Essen, Urkunden II (1328-1361), Nr. 464

Siehe auch

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