Gerlach von Sümmern bekundet am 14. März 1344, dass er unter Zustimmung seiner Erben dem Dietrich von Volmarstein das Eigentum am Hof zu Heytfelde, den Godeke Sprynke von ihm zu Lehen hatte, sowie den Zehnten in Eddinghusen, den Johann von Berstrate von ihm hatte, übergeben hat.

Wappen der Familie von Sümmern

Wortlaut

Der Urkundentext ist bisher nicht vollständig im Druck erschienen, sondern nur teilweise bei Krumbholtz (S. 142).

Literatur

  • Krumbholtz, Robert: Urkundenbuch der Familien von Volmerstein und von der Recke bis zum Jahre 1437. Münster 1917

Siehe auch