Urkunde 1798 November 22

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Am 22. November 1798 belehnt der preußische König Friedrich Wilhelm den Clemens August Freiherrn von Galen mit dem Gut Südallen genannt Surmann im Kirchspiel Rhynern als tecklenburgisches Lehen.

Wappen der Familie von Galen

Regest

Friderich Wilhelm König von Preußen belehnt nach dem Tod seines Vaters den Clemens August Freiherrn von Galen, Erbkämmerer, mit dem Erbe zu Suthalen, jetzt Surman genannt, im Amt Hamm und Kirchspiel Rhynern, einem Lehen der Grafschaft Tecklenburg. Anstelle des Lehnsträgers hat als sein Bevollmächtigter Moritz Leopold Petri, Kammerfiskal und Justizkommissar, den Lehnseid geleistet. Der Lehnsbrief wird von der Tecklenburg-Lingenschen Regierung ausgefertigt.

Standort

Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Findbuch C.Ass.Uk - Archiv Assen, Urkunden