Urkunde 1532 August 5

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Eine Schadloserklärung des Münsterschen Domkapitels an Gerd von der Recke zu Heessen, der sich der Annen von Nesselrod, Witwe des verstorbenen Dietrich von Ketteler, und ihrem Sohn Gosen für 2000 Gulden verbürgt hatte, datiert auf den 5. August 1532.

Wappen der Familie von der Recke-Volmarstein

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden

Siehe auch