Glasverbot: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geltungsbereich ==
== Geltungsbereich ==
Nach der Verordnung vom [[14. Februar]] [[2017]] gilt das Glasverbot gegenwärtig an folgenden Orten:
Nach der Verordnung vom [[14. Februar]] [[2017]] gilt das Glasverbot gegenwärtig ganztägig und an allen Wochentagen an folgenden Orten:


*[[Gutenbergstraße]]
*[[Gutenbergstraße]]
*Verbindungsweg zwischen [[Königstraße]] und [[Ostenwall]] ([[Chattanoogaplatz]]/[[Cinemaxx]])
*Verbindungsweg zwischen [[Königstraße]] und [[Ostenwall]] ([[Chattanoogaplatz]]/[[Cinemaxx]])
*Fußweg zwischen Ostenwall und [[Ostring]],
*Fußweg zwischen Ostenwall und [[Ostring]],
*Ostring zwischen [[Musikpavillon]] und [[Südstraße]] („[[Meile]]“),
*[[Ostring]] zwischen [[Musikpavillon]] und [[Südstraße]] („[[Meile]]“),
*Südstraße zwischen Ostring und [[Marktplatz]],
*Südstraße zwischen Ostring und [[Marktplatz]],
*[[Marktplatz]] zwischen Südstraße und Gutenbergstraße,
*[[Marktplatz]] zwischen Südstraße und Gutenbergstraße,
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*[[Hallohparkfest]]
*[[Hallohparkfest]]


Mit der Durchsetzung ist der [[Kommunaler Ordnungsdienst|Kommunale Ordnungsdienst]] betraut. Ein Verstoß wird mit einem Verwarngeld von bis zu 500 Euro in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes geahndet. Rechtliche Grundlage ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017“ (verkündet im Westfälischen Anzeiger, Ausgabe Nr. 54, am 04.03.2017).<ref name="hammde">[https://www.hamm.de/ortsrecht/satzungen/detail?tx_cqlocationlaw_ordinance%5Baction%5D=ordinancedetail&tx_cqlocationlaw_ordinance%5BbackPageUid%5D=15258&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bcontroller%5D=Ordinance&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bordinance%5D=212&cHash=a7ef421b8e897ce721ffea94623b1759  Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017, abgerufen über hamm.de]</ref>
Verboten ist schon das bloße Mitführen der Glasbehälter, außer für Gewerbetreibende, Kunden von Schankbetrieben und Anwohner. Mit der Durchsetzung ist der [[Kommunaler Ordnungsdienst|Kommunale Ordnungsdienst]] betraut. Ein Verstoß wird mit einem Verwarngeld von bis zu 500 Euro in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes geahndet. Rechtliche Grundlage ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017“ (verkündet im Westfälischen Anzeiger, Ausgabe Nr. 54, am 04.03.2017).<ref name="hammde">[https://www.hamm.de/ortsrecht/satzungen/detail?tx_cqlocationlaw_ordinance%5Baction%5D=ordinancedetail&tx_cqlocationlaw_ordinance%5BbackPageUid%5D=15258&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bcontroller%5D=Ordinance&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bordinance%5D=212&cHash=a7ef421b8e897ce721ffea94623b1759  Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017, abgerufen über hamm.de]</ref>


== Geschichte ==
== Geschichte ==
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<blockquote>„Bei der zusammenfassenden Kostenentscheidung berücksichtigt die Kammer im Hinblick auf den erledigten Teil, dass der Kläger voraussichtlich obsiegt hätte.“<ref name="wade-14-04-3"/></blockquote>
<blockquote>„Bei der zusammenfassenden Kostenentscheidung berücksichtigt die Kammer im Hinblick auf den erledigten Teil, dass der Kläger voraussichtlich obsiegt hätte.“<ref name="wade-14-04-3"/></blockquote>


Seit dem [[12. Dezember]] [[2013]], als der Rat eine neu gefasste Verordnung verabschiedete<ref name="wade-14-04-3">[https://www.wa.de/hamm/glasverbot-streit-piraten-sehen-sich-sieger-3450610.html Wa.de vom 3. April 2014]</ref>, galt das Glasverbot nur noch auf dem [[Platz der Deutschen Einheit]], vor dem damaligen [[Cineplex]] und auf der [[Meile]] an Freitagen, Feier- und Samstagen sowie in den Ferien von 19 bis 24 Uhr.<ref>[https://www.wa.de/hamm/glasverbot-piraten-werten-klage-erfolg-3403528.html Wa.de vom 7. März 2014]</ref> Daneben war es am Rosenmontag in der Zeit von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr und am darauffolgenden Dienstag in der Zeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr in einigen Bereichen gültig, sowie beim [[Hammer Summer]] in der Zeit von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr und am darauffolgenden Tag in der Zeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr für einige Bereiche. Auf dem [[Stunikenmarkt]] galt es „für freitags bis dienstags jeweils in der Zeit von 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr“ für Teile der Innenstadt und auf dem Hallohparkfest in Bockum-Hövel auf angrenzenden Straßen.<ref>[https://www.hamm.de/ortsrecht/satzungen/detail?tx_cqlocationlaw_ordinance%5Baction%5D=ordinancedetail&tx_cqlocationlaw_ordinance%5BbackPageUid%5D=15258&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bcontroller%5D=Ordinance&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bordinance%5D=164&cHash=904d511e6a1f5e8a9bdb83f854f0d92d Ordnungsbehördliche Verordnung - Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 12. Dezember 2013, abgerufen über hamm.de]</ref>
Seit dem [[12. Dezember]] [[2013]], als der Rat eine neu gefasste Verordnung verabschiedete,<ref name="wade-14-04-3">[https://www.wa.de/hamm/glasverbot-streit-piraten-sehen-sich-sieger-3450610.html Wa.de vom 3. April 2014]</ref> galt das Glasverbot nur noch auf dem [[Platz der Deutschen Einheit]], vor dem damaligen [[Cineplex]] und auf der [[Meile]] an Freitagen, Feier- und Samstagen sowie in den Ferien von 19 bis 24 Uhr.<ref>[https://www.wa.de/hamm/glasverbot-piraten-werten-klage-erfolg-3403528.html Wa.de vom 7. März 2014]</ref> Daneben war es am Rosenmontag in der Zeit von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr und am darauffolgenden Dienstag in der Zeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr in einigen Bereichen gültig, sowie beim [[Hammer Summer]] in der Zeit von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr und am darauffolgenden Tag in der Zeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr für einige Bereiche. Auf dem [[Stunikenmarkt]] galt es „für freitags bis dienstags jeweils in der Zeit von 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr“ für Teile der Innenstadt und auf dem Hallohparkfest in Bockum-Hövel auf angrenzenden Straßen.<ref>[https://www.hamm.de/ortsrecht/satzungen/detail?tx_cqlocationlaw_ordinance%5Baction%5D=ordinancedetail&tx_cqlocationlaw_ordinance%5BbackPageUid%5D=15258&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bcontroller%5D=Ordinance&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bordinance%5D=164&cHash=904d511e6a1f5e8a9bdb83f854f0d92d Ordnungsbehördliche Verordnung - Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 12. Dezember 2013, abgerufen über hamm.de]</ref>


Am 14. Februar 2017 folgte eine erneute Ausweitung des Glasverbotes. Es gielt nach einem Beschluss des Rates mit den Stimmen der Koalition von [[CDU]] und [[SPD]] – nach einer kontroversen einstündigen Debatte – nun auch auf dem [[Willy-Brandt-Platz]] einschließlich der [[Insel]], auf dem Kleinen Exerzierplatz vor [[Pohl’s Mühle]], am [[Kanal]] zwischen [[Münsterstraße]] und [[An der Schleuse]] und auf dem [[Schillerplatz]]. Hintergrund der Ausweitung auf diese Plätze war unter anderem auch der Versuch, die [[Szenetreff|Trinkerszene]] aus den genannten Bereichen zu vertreiben.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/stadt-hamm-beschliesst-ausweitung-glasverbotszonen-hamm-mitte-7407096.html Wa.de vom 16. Februar 2017]</ref> Mit Ausnahme des Hallohparkfestes werden in der Neufassung von 2017 jedoch keine Veranstaltungen mehr mit einem pauschalen Glasverbot belegt.
Am [[14. Februar]] [[2017]] folgte eine erneute Ausweitung des Glasverbotes. Es gilt nach einem Beschluss des Rates mit den Stimmen der Koalition von [[CDU]] und [[SPD]] – nach einer kontroversen einstündigen Debatte – nun auch auf dem [[Willy-Brandt-Platz]] einschließlich der [[Insel]], auf dem Kleinen Exerzierplatz vor [[Pohl’s Mühle]], am [[Kanal]] zwischen [[Münsterstraße]] und [[An der Schleuse]] und auf dem [[Schillerplatz]]. Hintergrund der Ausweitung auf diese Plätze war unter anderem auch der Versuch, die [[Szenetreff|Trinkerszene]] aus den genannten Bereichen zu vertreiben.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/stadt-hamm-beschliesst-ausweitung-glasverbotszonen-hamm-mitte-7407096.html Wa.de vom 16. Februar 2017]</ref> Mit Ausnahme des Hallohparkfestes werden in der Neufassung von 2017 jedoch keine Veranstaltungen mehr mit einem pauschalen Glasverbot belegt.


Im Jahr 2022 berichtete der [[WA]] über den zweifelhaften Nutzen des Glasverbotes. Demnach klagen Passanten nach wie vor etwa im Bereich des [[Ostring]]s über die Zustände. Auf Anfrage des WA sagte ein Stadtsprecher, dass von Januar bis August 2022 ca. 24 Verstöße gegen das Glasverbot mit je 35 Euro Verwarngeld geahndet worden seien.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/dreckige-innenstadt-hamm-glasverbot-ohne-effekt-auch-ringanlagen-betroffen-91702267.html Wa.de vom 2. August 2022]</ref>
Im Jahr 2022 berichtete der [[WA]] über den zweifelhaften Nutzen des Glasverbotes. Demnach klagen Passanten nach wie vor etwa im Bereich des [[Ostring]]s über die Zustände. Auf Anfrage des WA sagte ein Stadtsprecher, dass von Januar bis August 2022 ca. 24 Verstöße gegen das Glasverbot mit je 35 Euro Verwarngeld geahndet worden seien.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/dreckige-innenstadt-hamm-glasverbot-ohne-effekt-auch-ringanlagen-betroffen-91702267.html Wa.de vom 2. August 2022]</ref>
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[[Kategorie:Verordnungen]]
[[Kategorie:Verordnungen]]
[[Kategorie:Mitte]]
[[Kategorie:Mitte (Bezirk)]]
[[Kategorie:Innenstadt]]
[[Kategorie:Innenstadt]]
[[Kategorie:2011]]
[[Kategorie:2011]]
[[Kategorie:2013]]
[[Kategorie:2013]]
[[Kategorie:2017]]
[[Kategorie:2017]]