Urkunde 1532 Juni 4

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Eine Schadloserklärung des Dietrich von der Recke zu Senden an Gerd von der Recke zu Heessen, der sich für ihn dem Philipp von Summern wegen der Leibzucht des Philipp verbürgt hatte, datiert auf den 4. Juni 1532.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden

Siehe auch