Urkunde 1539 September 28

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Eine Schadloserklärung des Landkompturs der Baleien und des Deutsch-Ordens Kompturs von Mühlheim, Münster und Osnabrück an Johann von der Recke zu Heessen, der zum Behuf ihres Gotteshauses zu Osnabrück von Wilhelm Schell, Verwahrer der gemeinen Allmissen im Dom zu Münster 700 Goldgulden aufgenommen hatte gegen Pfand seiner Erben Twenhoven und Hulsmann, datiert auf den 28. September 1539.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden

Siehe auch