Urkunde 1691 November 14
Die Stadt Kamen und Dietrich von der Recke zu Haus Reck einigen sich am 14. November 1691 über die Kosten des Prozesse gegen den Hugenpoth zu Stockum.
Regest
Bürgermeister und Alt- und sitzender Rath, Worthälter, Schichtmeister und Gemeinheit der Stadt Camen bekennen, dass die Adlichen des Amts und der Stadt Camen gegen Hugenpoth zu Stockum wegen der prätendirten Mithöede desselben diesseits der Bever processirt hätten und der Droste von der Reck den Prozess aus Vollmacht geführt hätte. Der Prozess sei durch Vergleich zu Ende geführt und dem Hugenpoth eine Abfindung von 600 Reichthalern gezahlt und viele Kosten entstanden. Die ganze Summe, mindestens 1800 Reichsthaler habe das Haus Reck resp. dessen Besitzer der Droste Diederich von der Reck zu zahlen angenommen und musste die Stadt Camen dazu beitragen.
Zur Tilgung ihrer desfalsigen Schuld verzichten sie Namens der Stadt auf alles Recht und die Mithude im Vollenspieth, Broickschen und Haseley zu Gunsten des Hauses Reck und bewilligen, dass solcher genau bezeichnete Distrikt abgeschlossen gehalten werden kann.
Standort
Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ A 459 I Haus Reck (Dep.), Urkunden