Johann Ernst von Kran cediert am 27. November 1665 dem Henrich Büttel zu Niederhauß zur Abstattung von dessen Arbeit an den sogennanten Hilbeckschen Successionsgeldern und wegen des dem Aussteller ausbezahlten Superplus von 30 Rtl. den halben Schmedinghof und ganzen Schmemanskotten im Amt Hamm und in Dorf und Kirchspiel Bönen mit benanntem Zubehör frei von Lasten ausser Hebungen von der Kirche zu Herne und dem Küster zu Bönen, nachdem ihm, dem Cedenten, ¼ des Schmedinghofs und die Hälfte des Schmemanskottens durch Vertrag vom 1. März 1665 zu seinem schon bisher erblich besessenen Anteil von Herrn Kleinsorge zu Scheidingen cediert worden ist.

Wortlaut

Die Urkunde ist bisher nicht im Druck erschienen. Das Stadtarchiv Werl stellt bisher kein Digitalisat der Urkunde online zur Verfügung. (Stand: April 2026)

Standort

Stadtarchiv Werl [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Nr. St 107