Totschlag an Hannah S.: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Urteil fiel am [[2. Mai]]. Die Kammer kam zu dem Schluss, dass das im ersten Prozess zur Begründung herangezogene Mordmerkmal einer „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne. Sie verurteilte den Täter daher stattdessen wegen Totschlags zu neun Jahren und acht Monaten Haft, hielt jedoch seine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik aufrecht. Richterin Rachel Wessel wurde mit den Worten zitiert: „Der hat keinen Kalender, an dem er die Tage bis zu seiner Entlassung abzählen kann“. Gegen das Urteil kündigte der Staatsanwalt umgehend den Gang in die Revision an. Bei den Angehörigen löste die Verkündung Entsetzen aus.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/neues-urteil-im-fall-hannah-kein-mord-sondern-nur-totschlag-93049584.html ''Neues Urteil im Fall Hannah: kein Mord, sondern „nur“ noch Totschlag'']. In: wa.de vom 3. Mai 2024.</ref>
Das Urteil fiel am [[2. Mai]]. Die Kammer kam zu dem Schluss, dass das im ersten Prozess zur Begründung herangezogene Mordmerkmal einer „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne. Sie verurteilte den Täter daher stattdessen wegen Totschlags zu neun Jahren und acht Monaten Haft, hielt jedoch seine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik aufrecht. Richterin Rachel Wessel wurde mit den Worten zitiert: „Der hat keinen Kalender, an dem er die Tage bis zu seiner Entlassung abzählen kann“. Gegen das Urteil kündigte der Staatsanwalt umgehend den Gang in die Revision an. Bei den Angehörigen löste die Verkündung Entsetzen aus.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/neues-urteil-im-fall-hannah-kein-mord-sondern-nur-totschlag-93049584.html ''Neues Urteil im Fall Hannah: kein Mord, sondern „nur“ noch Totschlag'']. In: wa.de vom 3. Mai 2024.</ref>


=== 2. Revision ===
=== 2. Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft und dessen Rücknahme ===
Am [[10. Mai]] 2024 berichtete der WA, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund einen Revisionsantrag gestellt hatte. Die Begründungsfrist dafür lief am [[10. Oktober]] 2024 ab. Staatsanwältin Gülkiz Yazir fertigte eine 18-seitige Begründung an, mit der sie vor dem Bundesgerichtshof eine neue Würdigung des Falls erreichen wollte. Aus ihrer Sicht sei das Mordmerkmal erfüllt und eine Totschlags-Verurteilung nicht hinnehmbar. Auch die Verteidigung hatte erneut Revision eingelegt und sah materielles Recht falsch angewendet. Jedoch wollte Dennis Kocker, Rechtsanwalt von Simon S., seine Revision zurücknehmen. Die Angehörigen verzichteten als Nebenkläger auf einen Revisionsantrag.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/die-staatsanwaltschaft-dortmund-hat-im-prozess-um-die-toetung-einer-frau-in-hamm-revisionsantrag-gestellt-93059518.html ''Tod im OLG-Park: Staatsanwaltschaft stellt Revisionsantrag'']. In: wa.de vom 10. Mai 2024.</ref><ref name="wade241017">Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/olg-mordprozess-dritter-auflage-angehoerige-skeptisch-demuetigend-hamm-nrw-gericht-dortmund-93361527.html ''OLG-Mordprozess vor dritter Auflage – Angehörige skeptisch: „Es war oft demütigend“'']. In: wa.de vom 17. Oktober 2024.</ref>
Am [[10. Mai]] 2024 berichtete der WA, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund einen Revisionsantrag gestellt hatte. Die Begründungsfrist dafür lief am [[10. Oktober]] 2024 ab. Staatsanwältin Gülkiz Yazir fertigte eine 18-seitige Begründung an, mit der sie vor dem Bundesgerichtshof eine neue Würdigung des Falls erreichen wollte. Aus ihrer Sicht sei das Mordmerkmal erfüllt und eine Totschlags-Verurteilung nicht hinnehmbar. Auch die Verteidigung hatte erneut Revision eingelegt und sah materielles Recht falsch angewendet. Jedoch wollte Dennis Kocker, Rechtsanwalt von Simon S., seine Revision zurücknehmen. Die Angehörigen verzichteten als Nebenkläger auf einen Revisionsantrag.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/die-staatsanwaltschaft-dortmund-hat-im-prozess-um-die-toetung-einer-frau-in-hamm-revisionsantrag-gestellt-93059518.html ''Tod im OLG-Park: Staatsanwaltschaft stellt Revisionsantrag'']. In: wa.de vom 10. Mai 2024.</ref><ref name="wade241017">Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/olg-mordprozess-dritter-auflage-angehoerige-skeptisch-demuetigend-hamm-nrw-gericht-dortmund-93361527.html ''OLG-Mordprozess vor dritter Auflage – Angehörige skeptisch: „Es war oft demütigend“'']. In: wa.de vom 17. Oktober 2024.</ref>