Urkunde 1328 Juni 4: Unterschied zwischen den Versionen
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Wir geben demselben Theoderich von Volmestein hiermit die freie Befugnis, das Eigentum an diesem Hof zu verkaufen oder auf irgendeine Weise als Eigentum an jedermann oder an wen auch immer zu veräußern, was durch die Bestätigung unseres Siegels in diesem Schreiben anerkannt wird. | Wir geben demselben Theoderich von Volmestein hiermit die freie Befugnis, das Eigentum an diesem Hof zu verkaufen oder auf irgendeine Weise als Eigentum an jedermann oder an wen auch immer zu veräußern, was durch die Bestätigung unseres Siegels in diesem Schreiben anerkannt wird. | ||
Gegeben im Jahr des Herrn 1328, am Samstag nach der Pfingstoktav | Gegeben im Jahr des Herrn 1328, am Samstag nach der Pfingstoktav. | ||
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== Datierung == | |||
Das Pfingstfest fällt im Jahr 1328 auf den 22. Mai. Die Pfingstoktav endet damit am 29. Mai. Der Samstag nach diesem Tag ist der 4. Juni. | |||
== Literatur == | == Literatur == | ||