Urkunde 1284 Oktober 2: Unterschied zwischen den Versionen

 
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[in Arbeit]
Den edlen Herren, dem Herrn Grafen E(verhardus) von der Marka, und Herrn Jo(hannes) von Bilstein (Bylstene), Marschall von Westfalen, Hunoldus von Plettenberg (Plettenbraht), Ehrenfried von Bredennole , Godefridus von Summeren, Theodericus, genannt Wulenspit, Godefridus von Hövel (Huvel), Rutgerus, Truchsess von der Marka, Rutgerus von Altena (Altehna), Ritter, sowie den ehrenhaften Männern, den Meistern der Bürger und Konsuln der Stadt Soest (Susatiensis), entbietet Adolfus, genannt Allant, Ritter, so viel Dienst und Ehre, wie er nur kann.
 
Ich erkenne an und bekenne, dass die Anordnung über den Hof in Calle und seinem Zubehör, die zwischen meinen Herren, dem Dekan und dem Kapitel der Soester (Susatiensis) Kirche, auf der einen Seite und mir auf der anderen Seite getroffen wurde, genau der Form der öffentlichen Urkunde entspricht, die darüber angefertigt wurde und die euch der Überbringer dieses Schreibens vorlegen wird.
 
Da in derselben Urkunde eure Siegel erwähnt werden, bitte ich euch zusammen mit dem vorgenannten Kapitel, dass ihr, nachdem die Siegel des ehrwürdigen Vaters, des Herrn Erzbischofs von Köln (Coloniensis), und meines Siegels angebracht sind, auch eure Siegel als Zeugnis anbringt.
 
Gegeben am Tag nach dem heiligen Remigius (2. Oktober) im Jahre des Herrn 1284.
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