Urkunde 1451 Oktober 9: Unterschied zwischen den Versionen

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Godert von der Recke zu Uentrop gibt am 9. Oktober 1451 den Klosterfrauen zu [[Kloster Kentrop|Kentrop]] eine ewige Rente von einer Mark Pfennige, wie sie in der Stadt Hamm gängig sind ("dar men ten Hamme in der Stadt broit und Beir mede kopt"). Der Rückkauf der jeweils am Martinstag, also am 11. November, fälligen Rente wird ausgeschlossen. Die Zahlung erfolgt aus Goderts Gut Kogenynchoff im [[Kirchspiel Rhynern]].  
Godert von der Recke zu Uentrop gibt am [[9. Oktober]] [[1451]] den Klosterfrauen zu [[Kloster Kentrop|Kentrop]] eine ewige Rente von einer Mark Pfennige, wie sie in der Stadt Hamm gängig sind ("dar men ten Hamme in der Stadt broit und Beir mede kopt"). Der Rückkauf der jeweils am Martinstag, also am 11. November, fälligen Rente wird ausgeschlossen. Die Zahlung erfolgt aus Goderts Gut Kogenynchoff im [[Kirchspiel Rhynern]].  


Im Gegenzug werden die Nonnen von Kentrop zu jährlichen Memorienmessen verpflichtet, und zwar für Goderts verstorbene erste Frau, für sich und seine jetzige Frau Drudeke sowie für die Familie.
Im Gegenzug werden die Nonnen von Kentrop zu jährlichen Memorienmessen verpflichtet, und zwar für Goderts verstorbene erste Frau, für sich und seine jetzige Frau Drudeke sowie für die Familie.