Glasverbot: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit der Durchsetzung ist der [[Kommunaler Ordnungsdienst|Kommunale Ordnungsdienst]] betraut. Ein Verstoß wird mit einem Verwarngeld von bis zu 500 Euro in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes geahndet. Rechtliche Grundlage ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017“ (verkündet im Westfälischen Anzeiger, Ausgabe Nr. 54, am 04.03.2017).<ref name="hammde">[https://www.hamm.de/ortsrecht/satzungen/detail?tx_cqlocationlaw_ordinance%5Baction%5D=ordinancedetail&tx_cqlocationlaw_ordinance%5BbackPageUid%5D=15258&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bcontroller%5D=Ordinance&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bordinance%5D=212&cHash=a7ef421b8e897ce721ffea94623b1759 Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017, abgerufen über hamm.de]</ref> | Verboten ist schon das bloße Mitführen der Glasbehälter, außer für Gewerbetreibende, Kunden von Schankbetrieben und Anwohner. Mit der Durchsetzung ist der [[Kommunaler Ordnungsdienst|Kommunale Ordnungsdienst]] betraut. Ein Verstoß wird mit einem Verwarngeld von bis zu 500 Euro in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes geahndet. Rechtliche Grundlage ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017“ (verkündet im Westfälischen Anzeiger, Ausgabe Nr. 54, am 04.03.2017).<ref name="hammde">[https://www.hamm.de/ortsrecht/satzungen/detail?tx_cqlocationlaw_ordinance%5Baction%5D=ordinancedetail&tx_cqlocationlaw_ordinance%5BbackPageUid%5D=15258&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bcontroller%5D=Ordinance&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bordinance%5D=212&cHash=a7ef421b8e897ce721ffea94623b1759 Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017, abgerufen über hamm.de]</ref> | ||
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