Glasverbot: Unterschied zwischen den Versionen
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== Geltungsbereich == | == Geltungsbereich == | ||
Nach der Verordnung von Anfang 2017 gilt das Glasverbot gegenwärtig an folgenden Orten: | |||
*[[Gutenbergstraße]] | *[[Gutenbergstraße]] | ||
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*Im Bereich des [[Alte Synagoge|Synagogendenkmals]] am [[Santa-Monica-Platz]].<ref name="hammde"/> | *Im Bereich des [[Alte Synagoge|Synagogendenkmals]] am [[Santa-Monica-Platz]].<ref name="hammde"/> | ||
Auf den folgenden Veranstaltungen gilt das Glasverbot während der Veranstaltung: | Auf den folgenden Veranstaltungen gilt das Glasverbot während der Veranstaltung auf bestimmten Straßen: | ||
*[[Hallohparkfest]] | *[[Hallohparkfest]] | ||
Mit der Durchsetzung ist der [[Kommunaler Ordnungsdienst|Kommunale Ordnungsdienst]] betraut. Ein Verstoß wird mit einem Verwarngeld von bis zu 500 Euro in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes geahndet. Rechtliche Grundlage ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017“ (verkündet im Westfälischen Anzeiger, Ausgabe Nr. 54, am 04.03.2017).<ref name="hammde">[https://www.hamm.de/ortsrecht/satzungen/detail?tx_cqlocationlaw_ordinance%5Baction%5D=ordinancedetail&tx_cqlocationlaw_ordinance%5BbackPageUid%5D=15258&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bcontroller%5D=Ordinance&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bordinance%5D=212&cHash=a7ef421b8e897ce721ffea94623b1759 hamm.de]</ref> | Mit der Durchsetzung ist der [[Kommunaler Ordnungsdienst|Kommunale Ordnungsdienst]] betraut. Ein Verstoß wird mit einem Verwarngeld von bis zu 500 Euro in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes geahndet. Rechtliche Grundlage ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017“ (verkündet im Westfälischen Anzeiger, Ausgabe Nr. 54, am 04.03.2017).<ref name="hammde">[https://www.hamm.de/ortsrecht/satzungen/detail?tx_cqlocationlaw_ordinance%5Baction%5D=ordinancedetail&tx_cqlocationlaw_ordinance%5BbackPageUid%5D=15258&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bcontroller%5D=Ordinance&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bordinance%5D=212&cHash=a7ef421b8e897ce721ffea94623b1759 Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017, abgerufen über hamm.de]</ref> | ||
== Geschichte == | == Geschichte == | ||
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Im Januar 2017 folgte eine erneute Ausweitung des Glasverbotes. Es galt nach einem Beschluss des Rates mit den Stimmen der Koalition von [[CDU]] und [[SPD]] – nach einer kontroversen einstündigen Debatte – nun auch auf dem [[Willy-Brandt-Platz]] einschließlich der [[Insel]], auf dem Kleinen Exerzierplatz vor [[Pohl’s Mühle]], am [[Kanal]] zwischen [[Münsterstraße]] und [[An der Schleuse]] und auf dem [[Schillerplatz]]. Mit der Durchsetzung war der [[Kommunaler Ordnungsdienst|Kommunale Ordnungsdienst]] beauftragt. Hintergrund der Ausweitung auf diese Plätze war unter anderem auch der Versuch, die [[Szenetreff|Trinkerszene]] aus den genannten Bereichen zu vertreiben.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/stadt-hamm-beschliesst-ausweitung-glasverbotszonen-hamm-mitte-7407096.html Wa.de vom 16. Februar 2017]</ref> Mit Ausnahme des Hallohparkfestes werden in der Neufassung von 2017 jedoch keine Veranstaltungen mehr mit einem pauschalen Glasverbot belegt. | Im Januar 2017 folgte eine erneute Ausweitung des Glasverbotes. Es galt nach einem Beschluss des Rates mit den Stimmen der Koalition von [[CDU]] und [[SPD]] – nach einer kontroversen einstündigen Debatte – nun auch auf dem [[Willy-Brandt-Platz]] einschließlich der [[Insel]], auf dem Kleinen Exerzierplatz vor [[Pohl’s Mühle]], am [[Kanal]] zwischen [[Münsterstraße]] und [[An der Schleuse]] und auf dem [[Schillerplatz]]. Mit der Durchsetzung war der [[Kommunaler Ordnungsdienst|Kommunale Ordnungsdienst]] beauftragt. Hintergrund der Ausweitung auf diese Plätze war unter anderem auch der Versuch, die [[Szenetreff|Trinkerszene]] aus den genannten Bereichen zu vertreiben.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/stadt-hamm-beschliesst-ausweitung-glasverbotszonen-hamm-mitte-7407096.html Wa.de vom 16. Februar 2017]</ref> Mit Ausnahme des Hallohparkfestes werden in der Neufassung von 2017 jedoch keine Veranstaltungen mehr mit einem pauschalen Glasverbot belegt. | ||
Im Jahr 2022 berichtete der [[WA]] über den Nutzen des Glasverbotes. Demnach klagen Passanten nach wie vor u. a. im Bereich des [[Ostring]]s über die Zustände. Auf Anfrage des WA sagte ein Stadtsprecher, dass von Januar bis August 2022 ca. 24 Verstöße gegen das Glasverbot mit je 35 Euro Verwarngeld geahndet worden seien.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/dreckige-innenstadt-hamm-glasverbot-ohne-effekt-auch-ringanlagen-betroffen-91702267.html Wa.de vom 2. August 2022]</ref> | |||
== Presseberichte == | == Presseberichte == | ||