Glasverbot: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geltungsbereich ==
== Geltungsbereich ==
Mit Stand von Anfang 2017 gilt das Glasverbot an folgenden Orten:
Nach der Verordnung von Anfang 2017 gilt das Glasverbot gegenwärtig an folgenden Orten:


*[[Gutenbergstraße]]
*[[Gutenbergstraße]]
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*Im Bereich des [[Alte Synagoge|Synagogendenkmals]] am [[Santa-Monica-Platz]].<ref name="hammde"/>
*Im Bereich des [[Alte Synagoge|Synagogendenkmals]] am [[Santa-Monica-Platz]].<ref name="hammde"/>


Auf den folgenden Veranstaltungen gilt das Glasverbot während der Veranstaltung:
Auf den folgenden Veranstaltungen gilt das Glasverbot während der Veranstaltung auf bestimmten Straßen:
*[[Hallohparkfest]]
*[[Hallohparkfest]]


Mit der Durchsetzung ist der [[Kommunaler Ordnungsdienst|Kommunale Ordnungsdienst]] betraut. Ein Verstoß wird mit einem Verwarngeld von bis zu 500 Euro in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes geahndet. Rechtliche Grundlage ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017“ (verkündet im Westfälischen Anzeiger, Ausgabe Nr. 54, am 04.03.2017).<ref name="hammde">[https://www.hamm.de/ortsrecht/satzungen/detail?tx_cqlocationlaw_ordinance%5Baction%5D=ordinancedetail&tx_cqlocationlaw_ordinance%5BbackPageUid%5D=15258&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bcontroller%5D=Ordinance&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bordinance%5D=212&cHash=a7ef421b8e897ce721ffea94623b1759  hamm.de]</ref>
Mit der Durchsetzung ist der [[Kommunaler Ordnungsdienst|Kommunale Ordnungsdienst]] betraut. Ein Verstoß wird mit einem Verwarngeld von bis zu 500 Euro in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes geahndet. Rechtliche Grundlage ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017“ (verkündet im Westfälischen Anzeiger, Ausgabe Nr. 54, am 04.03.2017).<ref name="hammde">[https://www.hamm.de/ortsrecht/satzungen/detail?tx_cqlocationlaw_ordinance%5Baction%5D=ordinancedetail&tx_cqlocationlaw_ordinance%5BbackPageUid%5D=15258&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bcontroller%5D=Ordinance&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bordinance%5D=212&cHash=a7ef421b8e897ce721ffea94623b1759  Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017, abgerufen über hamm.de]</ref>


== Geschichte ==
== Geschichte ==
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Im Januar 2017 folgte eine erneute Ausweitung des Glasverbotes. Es galt nach einem Beschluss des Rates mit den Stimmen der Koalition von [[CDU]] und [[SPD]] – nach einer kontroversen einstündigen Debatte – nun auch auf dem [[Willy-Brandt-Platz]] einschließlich der [[Insel]], auf dem Kleinen Exerzierplatz vor [[Pohl’s Mühle]], am [[Kanal]] zwischen [[Münsterstraße]] und [[An der Schleuse]] und auf dem [[Schillerplatz]]. Mit der Durchsetzung war der [[Kommunaler Ordnungsdienst|Kommunale Ordnungsdienst]] beauftragt. Hintergrund der Ausweitung auf diese Plätze war unter anderem auch der Versuch, die [[Szenetreff|Trinkerszene]] aus den genannten Bereichen zu vertreiben.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/stadt-hamm-beschliesst-ausweitung-glasverbotszonen-hamm-mitte-7407096.html Wa.de vom 16. Februar 2017]</ref> Mit Ausnahme des Hallohparkfestes werden in der Neufassung von 2017 jedoch keine Veranstaltungen mehr mit einem pauschalen Glasverbot belegt.
Im Januar 2017 folgte eine erneute Ausweitung des Glasverbotes. Es galt nach einem Beschluss des Rates mit den Stimmen der Koalition von [[CDU]] und [[SPD]] – nach einer kontroversen einstündigen Debatte – nun auch auf dem [[Willy-Brandt-Platz]] einschließlich der [[Insel]], auf dem Kleinen Exerzierplatz vor [[Pohl’s Mühle]], am [[Kanal]] zwischen [[Münsterstraße]] und [[An der Schleuse]] und auf dem [[Schillerplatz]]. Mit der Durchsetzung war der [[Kommunaler Ordnungsdienst|Kommunale Ordnungsdienst]] beauftragt. Hintergrund der Ausweitung auf diese Plätze war unter anderem auch der Versuch, die [[Szenetreff|Trinkerszene]] aus den genannten Bereichen zu vertreiben.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/stadt-hamm-beschliesst-ausweitung-glasverbotszonen-hamm-mitte-7407096.html Wa.de vom 16. Februar 2017]</ref> Mit Ausnahme des Hallohparkfestes werden in der Neufassung von 2017 jedoch keine Veranstaltungen mehr mit einem pauschalen Glasverbot belegt.
Im Jahr 2022 berichtete der [[WA]] über den Nutzen des Glasverbotes. Demnach klagen Passanten nach wie vor u. a. im Bereich des [[Ostring]]s über die Zustände. Auf Anfrage des WA sagte ein Stadtsprecher, dass von Januar bis August 2022 ca. 24 Verstöße gegen das Glasverbot mit je 35 Euro Verwarngeld geahndet worden seien.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/dreckige-innenstadt-hamm-glasverbot-ohne-effekt-auch-ringanlagen-betroffen-91702267.html Wa.de vom 2. August 2022]</ref>


== Presseberichte ==
== Presseberichte ==