HammWiki:Vereinsversammlungen: Unterschied zwischen den Versionen
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'''9. Entlastung des Vorstandes''' | '''9. Entlastung des Vorstandes''' | ||
Das Vereinsmitglied Dr. Detlef Berntzen beantragt die Entlastung des Vorstandes für | Das Vereinsmitglied Dr. Detlef Berntzen beantragt die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021. Diese erfolgt mit fünf Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen (Vorstandsmitglieder). | ||
'''10. Wahl der Kassenprüfer für das laufende Geschäftsjahr 2022''' | '''10. Wahl der Kassenprüfer für das laufende Geschäftsjahr 2022''' | ||
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Neuwahlen (Blockwahl) | Neuwahlen (Blockwahl) | ||
: 1. Prüfer: Dr. Detlef Berntzen | : 1. Prüfer: Dr. Detlef Berntzen – einstimmig bei Enthaltung des Gewählten<br> | ||
: 2. Prüfer: Raphael Wengeler | : 2. Prüfer: Raphael Wengeler – einstimmig bei Enthaltung des Gewählten | ||
'''11. Anträge zur Satzungsänderung''' | '''11. Anträge zur Satzungsänderung''' | ||
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'''§ 8 Mitgliederversammlung Abs. 2''' | '''§ 8 Mitgliederversammlung Abs. 2''' | ||
„Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen. Sie muss im ersten Halbjahr des Jahres liegen. Die Einladung muss mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder per E- Mail, unter Angabe der Tagesordnung und bereits vorliegender Anträge, erfolgen. Einsprüche gegen die Tagesordnung sowie eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens zu Beginn der Mitgliederversammlung eingegangen | „Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen. Sie muss im ersten Halbjahr des Jahres liegen. Die Einladung muss mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder per E- Mail, unter Angabe der Tagesordnung und bereits vorliegender Anträge, erfolgen. Einsprüche gegen die Tagesordnung sowie eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens zu Beginn der Mitgliederversammlung eingegangen sein.“ | ||
'''Änderungsvorschlag:''' | '''Änderungsvorschlag:''' | ||
„Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen. Die Einladung muss mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder per E-Mail, unter Angabe der Tagesordnung und bereits vorliegender Anträge, erfolgen. Einsprüche gegen die Tagesordnung sowie eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens zu Beginn der Mitgliederversammlung eingegangen | „Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen. Die Einladung muss mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder per E-Mail, unter Angabe der Tagesordnung und bereits vorliegender Anträge, erfolgen. Einsprüche gegen die Tagesordnung sowie eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens zu Beginn der Mitgliederversammlung eingegangen sein.“ | ||
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