HammWiki:Vereinsversammlungen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''9. Entlastung des Vorstandes'''
'''9. Entlastung des Vorstandes'''


Das Vereinsmitglied Dr. Detlef Berntzen beantragt die Entlastung des Vorstandes für dasGeschäftsjahr 2021. Diese erfolgt mit fünf Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen (Vorstandsmitglieder).
Das Vereinsmitglied Dr. Detlef Berntzen beantragt die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021. Diese erfolgt mit fünf Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen (Vorstandsmitglieder).


'''10. Wahl der Kassenprüfer für das laufende Geschäftsjahr 2022'''
'''10. Wahl der Kassenprüfer für das laufende Geschäftsjahr 2022'''
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Neuwahlen (Blockwahl)
Neuwahlen (Blockwahl)


: 1. Prüfer: Dr. Detlef Berntzen - einstimmig bei Enthaltung des Gewählten<br>
: 1. Prüfer: Dr. Detlef Berntzen einstimmig bei Enthaltung des Gewählten<br>
: 2. Prüfer: Raphael Wengeler - einstimmig bei Enthaltung des Gewählten
: 2. Prüfer: Raphael Wengeler einstimmig bei Enthaltung des Gewählten


'''11.  Anträge zur Satzungsänderung'''
'''11.  Anträge zur Satzungsänderung'''
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'''§ 8 Mitgliederversammlung Abs. 2'''
'''§ 8 Mitgliederversammlung Abs. 2'''


„Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen. Sie muss im ersten Halbjahr des Jahres liegen. Die Einladung muss mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder per E- Mail, unter Angabe der Tagesordnung und bereits vorliegender Anträge, erfolgen. Einsprüche gegen die Tagesordnung sowie eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens zu Beginn der Mitgliederversammlung eingegangen sein“.  
„Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen. Sie muss im ersten Halbjahr des Jahres liegen. Die Einladung muss mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder per E- Mail, unter Angabe der Tagesordnung und bereits vorliegender Anträge, erfolgen. Einsprüche gegen die Tagesordnung sowie eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens zu Beginn der Mitgliederversammlung eingegangen sein.


'''Änderungsvorschlag:'''  
'''Änderungsvorschlag:'''  


„Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen. Die Einladung muss mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder per E-Mail, unter Angabe der Tagesordnung und bereits vorliegender Anträge, erfolgen. Einsprüche gegen die Tagesordnung sowie eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens zu Beginn der Mitgliederversammlung eingegangen sein“.  
„Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen. Die Einladung muss mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder per E-Mail, unter Angabe der Tagesordnung und bereits vorliegender Anträge, erfolgen. Einsprüche gegen die Tagesordnung sowie eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens zu Beginn der Mitgliederversammlung eingegangen sein.


'''Änderung:'''
'''Änderung:'''