Ratsverwandte: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Ratsverwandter wurde ein Mitglied des Stadtrats bezeichnet. Später wurden diese als Ratsherren bezeichnet.
Als Ratsverwandter wurde ein Mitglied des Stadtrats bezeichnet. Mit der Interimsinstruktion von [[1719]] war ihre Zahl auf 4 reduziert worden. Für den Ratsverwandten lässt sich in Hamm auch der Begriff ''Senator'' nachweisen. Später wurden diese auch als Ratsherren bezeichnet.
 
 


[[Kategorie:Ratsverfassung]]
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