Urkunde 1328 Juni 4 a: Unterschied zwischen den Versionen

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Dietrich von Volmarstein bestätigt am [[4. Juni]] [[1328]] den Tausch von zwei Höfen mit seinem Verwandten Graf Dietrich von Limburg. Graf Dietrich erhält den Vrochtenhof in Panwyk, Kirchspiel Drensteinfurt, und  gibt dafür den Hof in Ekesbeke, Kirchspiel Rinkerode, her. Letzter ist in den [[Haus Heessen|Hof Heessen]] abgabepflichtig.
[[Datei:Wappen der Familie von Volmarstein.jpg|thumb|right|Wappen der Familie von Volmarstein]]
Dietrich von Volmarstein bestätigt am [[4. Juni]] [[1328]] den Tausch von zwei Höfen mit seinem Verwandten Graf Dietrich von Limburg. Graf Dietrich erhält den Bröchtenhof in Panwyk, Kirchspiel Drensteinfurt, und  gibt dafür den Hof in Ekesbeke, Kirchspiel Rinkerode, her. Letzter ist in den [[Haus Heessen|Hof Heessen]] abgabepflichtig.


== Wortlaut ==
== Wortlaut ==
Die Urkunde ist in lateinischer Sprache verfasst und wird hier nach Köster (S. 8) zitiert: <ref> Köster, Ludwig: Diplomatisch practische Beyträge zu dem deutschen Lehnrecht und zur Westphälischen Fehmgerichts-Verfassung. 3. Teile. Dortmund, Leipzig 1797-1809 </ref>


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Dietrich von Volmestein entbietet allen, an die dieses Schreiben gelangt, Gruß und Kenntnis der Wahrheit:
Wir geben und haben für uns und für unsere sämtlichen und universellen Erben unserem edlen und geliebten Verwandten, dem Herrn Dietrich, Graf von Limburg, das Eigentum am Hof namens Bröchtenhove, gelegen in Panewyk in der Pfarrei Steinfurt an der Dren, gegeben. Dies geschieht als Ausgleich und Entschädigung für das Eigentum am Hof in Ekesbeke in der Pfarrei Rinkerode, der bisher zum Hof Heessen gehörte. Dies geschieht, damit unserem vorgenannten Herrn und dem Hof Heessen in den genannten Angelegenheiten kein Nachteil entsteht.
Dies bekräftigen wir und unsere wahren Erben vollständig mit unserem Siegel.


Gegeben im Jahr des Herrn 1328, am Samstag nach der Pfingstoktav.
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== Datierung ==
Das Pfingstfest fällt im Jahr 1328 auf den 22. Mai. Die Pfingstoktav endet damit am 29. Mai. Der Samstag nach diesem Tag ist der 4. Juni.


== Literatur ==
== Literatur ==


* R. Krumbholtz: Urkundenbuch der Familien von Volmerstein und von der Recke bis zum Jahre 1437. Münster 1917. Seite 123
* Köster, Ludwig: Diplomatisch practische Beyträge zu dem deutschen Lehnrecht und zur Westphälischen Fehmgerichts-Verfassung. 3. Teile. Dortmund, Leipzig 1797-1809
* Krumbholtz, R.: Urkundenbuch der Familien von Volmerstein und von der Recke bis zum Jahre 1437. Münster 1917. Seite 123


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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* [[Urkunde 1328 Juni 4]]
* [[Urkunde 1328 Juni 4]]
* [[Portal:Urkunden]]
* [[Portal:Urkunden]]
== Anmerkungen ==
<references/>


[[Kategorie:Urkunden]]
[[Kategorie:Urkunden]]
[[Kategorie:Urkunden 14. Jahrhundert]]
[[Kategorie:Urkunden 14. Jahrhundert]]