Urkunde 1302 August 17: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Lehnsrevers des [[Graf Eberhard II.|Grafen Everhard von der Mark]] über 1000 Mark vom Bischof Otto von Münster erhaltenen Geldes und dafür die ihm einstweilen eingeräumten Ämter Lünen und Rhynern datiert auf den [[ | Ein Lehnsrevers des [[Graf Eberhard II.|Grafen Everhard von der Mark]] über 1000 Mark vom Bischof Otto von Münster erhaltenen Geldes und dafür die ihm einstweilen eingeräumten Ämter Lünen und Rhynern datiert auf den [[17. August]] [[1302]]. | ||
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Die Datierung der Urkunde bezieht sich auf das Fest 'Maria Himmelfahrt', das jährlich am 15. August gefeiert wird. Die Wendung 'sexta post' (also ' | Die Datierung der Urkunde bezieht sich auf das Fest 'Maria Himmelfahrt', das jährlich am 15. August gefeiert wird. Die Wendung 'feria sexta post' (also 'Freitag nach') bedeutet 'Freitag nach dem Fest'. Da der 15. August 1302 auf einen Mittwoch fiel, fällt das Datum der Urkunde auf den 17. August. Vergleiche auch die Datierung in WUB Band 8 (S. 30) | ||
== Literatur == | == Literatur == | ||