Urkunde 1253 Dezember 13: Unterschied zwischen den Versionen

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== Wortlaut ==
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Nach Seibertz (S. 347-349>) lautet die Urkunde wie folgt:
Nach Seibertz (S. 347-349) lautet die Urkunde wie folgt:


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Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Ich, Hermannus von Blomenstein (Blomenstein), noch nicht Ritter und nicht rechtmäßig verheiratet, entbiete allen, die dieses Schreiben sehen, ewiges Heil im Herrn.


Um den Einspruch jeglichen Zweifels zu unterbinden, hat die Klugheit Weiser bestimmt, dass die Taten der Menschen, damit sie nicht durch die Wolke der Vergessenheit verhüllt werden, durch Schriften, Siegel und Zeugen bekräftigt werden müssen.
Mögen daher die Gegenwärtigen und die Nachkommen wissen, dass ich eine Zeit lang Streit hatte mit dem Kloster der Nonnen in Welver (welverburg) des Zisterzienserordens, wegen gewisser Güter, die das Kloster von meinem Herrn Waltherus seligen Angedenkens, Vogt von Soest (Susatensi), dem Onkel meiner Mutter, für eine gewisse Geldsumme durch Kauf erworben und besessen hatte. Ich aber, weil ich diesem Kauf nicht zugestimmt und mein Recht, das ich an diesen Gütern zu haben schien, nicht abgetreten hatte, habe das Kloster angefochten, zumal ich der rechtmäßige Erbe derselben Güter war, ohne dass es einen Miterben gab.
Als dies geschah, haben sich ehrenhafte Männer wirksam eingesetzt und mich ermahnt, dass ich aus Ehrfurcht vor unserem Herrn Jesus Christus und seiner frommen Mutter Maria und aus Respekt vor dem Orden derselben Nonnen und zum Heil sowohl meiner Seele als auch der Seele meines Herrn Vogtes von dieser Anfechtung ablassen sollte, was ich auch tat.
Schließlich wurde zum Wohle des Friedens und der Eintracht vereinbart, dass ich zweiunddreißig Mark rechtmäßiger Pfennige vom Kloster erhielt, unter der Bedingung, dass ich den Kaufvertrag als gültig anerkannte, mein Recht, das ich zu haben schien, abtrat und niemals eine Frage wegen dieser Güter an dasselbe Kloster richten würde, sondern vielmehr auf seine Förderung bedacht sein würde.
Daher habe ich die vorgenannten Güter, gelegen in Welver (weluereburg), und das Gelände, auf dem das Kloster zu Ehren der glorreichen Jungfrau Maria durch die Freigebigkeit ihres Sohnes errichtet wurde, mit seinen Zugehörigkeiten; Humbraeth mit bebauten und unbebauten Feldern; das Gut in Klotingen (clothingen) mit seinem Zehnten und seinen Zugehörigkeiten; das Haus in Scethingen mit seinen Zugehörigkeiten; das Eigentum eines gewissen Hauses in Schwefe (Sveue) und die dort gelegene Mühle mit ihren Zugehörigkeiten; und alle anderen Güter, wo auch immer sie liegen, nämlich in bebauten und unbebauten Äckern, Wäldern, Wiesen, Weiden, Gewässern und Wasserläufen, Wegen und unzugänglichen Wegen, die derselbe Konvent in Welver (Welverburg) von meinem Herrn Vogt rechtmäßig durch Kauf erworben hat, mit einem gültigen Recht, unserem Herrn Jesus Christus und seiner frommen Mutter Maria, der Patronin in Welver (Welverburg), aufrichtig übergeben. Ich habe diesen Kaufvertrag als gültig anerkannt, bin vollständig von Klage und Anfechtung zurückgetreten und habe auf alles Recht, das ich an denselben Gütern zu haben schien, in Soest (Susatie) im Haus der Bürger freiwillig und feierlich verzichtet, indem ich dieselben Güter dem bereits genannten Kloster zum freien und ruhigen ewigen Besitz zuwies, in Anwesenheit und durch die liebevolle Vermittlung der Edelmänner und Herren Conradus, Burggraf, Jonathas von Ardey, Conradus von Godenberg, Waltherus von Duleberg, Heinrich, Schultheiß der Kölner (colon) Marschälle, Godefridus von Meschede (mescede), Heinrich von Medrike, Rittern, sowie Hildegerus Surdus und Wichmannus von Thunne, Meistern der Räte von Soest (Susatensium), Radolfus Ferner, und seines Bruders Godescalcus, Wichmannus Suelyng und allen Räten daselbst.
Danach habe ich im Gericht der Freien, das im Volksmund Freiding (frigedinch) genannt wird, öffentlich auf all mein Recht, das ich an denselben Gütern zu haben schien, verzichtet. Und diese Abtretung ist, wie es Sitte ist und wie es sich gehörte, durch ein weltliches Urteil bestätigt worden.
Ferner versprach ich, dass ich dem vorgenannten Kloster an denselben Gütern, wo die Notwendigkeit es erfordern würde, Gewährleistung leisten würde und, sollte jemand versuchen, dieselben Güter im Namen des Erbrechts anzutasten, dass ich mich treu widersetzen und ein solches Unrecht nach Kräften verhindern würde.
Zur volleren Offenlegung dieser Sache, damit diese meine öffentlich gemachte Abtretung auf ewig gültig und unerschütterlich bleibe und damit keiner meiner Erben in Zukunft oder irgendeine Person aus irgendeinem Grund es wagt, sie ehrfurchtslos zu ändern, habe ich, weil ich kein eigenes Siegel besitze, inbrünstig darum gebeten, dieses Schreiben durch die Siegel der vorgenannten Edelmänner zu bekräftigen, nämlich des Burggrafen Conradus, des Jonathas von Ardey, des Conradus von Godenberg, des Waltherus von Duleberg, des Heinrich, Schultheiß der Kölner Marschälle, der Räte von Soest (Susatensium), der Kastellane und Bürger in Wlfhagen.
Gegeben zu Soest (Susati). Dies geschah daselbst im Jahre der Gnade 1253, in der 11. Indiktion, am Tag der heiligen Jungfrau und Märtyrerin Lucia.
Zeugen dieser Sache sind, zusätzlich zu denen, die wir oben eingefügt haben:
Wigerus, Rektor der Kirche in Welver (Weluereburg)
Bertoldus, Priester daselbst
Theodericus, Ritter von Honroth
Heinrich, Konverse
und Domina Acela, Äbtissin in Welver (welverburg)
und der gesamte Konvent daselbst
und sehr viele andere, sowohl Geistliche als auch Laien als auch Ordensleute verschiedener Art.
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