Rechtspflege zwischen Rhein und Weser (Buch)

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Rechtspflege zwischen Rhein und Weser
Rechtspflege zwischen Rhein und Weser (Cover)
Herausgeber Verein für Rechtsgeschichte im Gebiet des OLG Hamm e.V. Hamm
Verlag Griebsch
Erscheinungsjahr 1970
Umfang 336 Seiten
Stand der Daten 07.10.2022

Das Buch Rechtspflege zwischen Rhein und Weser ist die Festschrift zum 150-jährigen Bestehen des Oberlandesgerichts Hamm im Jahre 1970.

In dem Buch wird die Geschichte des Oberlandesgerichts Hamm und seiner Staatsanwälte und Richter skizziert, aber auch die dem OLG unterstellten Landgericht wie Dortmund, Detmold, usw. werden vorgestellt.

Seit seiner Verlegung von Cleve besteht am 1. Juli 1970 das Oberlandesgericht, nach vorübergehender Umbenennung in Appellationsgericht, 150 Jahre in Hamm. Es kann auf eine wechselvolle Geschichte zurückblicken, die deutlich die Rechtsentwicklung in diesem Zeitraum widerspiegelt und geprägt ist von dem Ringen um das Recht und die Unabhängigkeit der Rechtspflege. Diese Geschichte ist Teil unserer allgemeinen Geschichte, der Geschichte Preußens nach 1815, des deutschen Kaiserreiches, der Weimarer Republik, der Hitlerdiktatur und der Zeit des Wiederaufbaus nach dem Zusammenbruch 1945. Wie sie, so umfaßt auch die Geschichte des Oberlandesgerichts Epochen, an die wir uns dankbar und stolz erinnern dürfen, und Zeiten, aus deren Fehlern und Versäumnissen wir jedoch für die Zukunft lernen müssen.

Das Oberlandesgericht hat eine starke Integrationskraft gezeigt. Es umfaßte anfangs nur ein Teilgebiet seines heutigen Bezirkes und hat später die 3 Oberlandesgerichte Arnsberg, Münster und Paderborn gebiets- und personalmäßig ohne Störungen in der Rechtspflege aufgenommen. In der Zeit seiner größten Ausdehnung reichte es von der Weser bis zum Rhein. Die Vielzahl der nachgeordneten Gerichte und der Partikularrechte ist entsprechend der fortschreitenden Vereinheitlichung auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und des materiellen Rechts bereinigt worden.

[...]

Möge das Oberlandesgericht Hamm, seit 1945 der Einwohnerzahl nach das größte der Bundesrepublik, noch lange bestehen, und möge es, anknüpfend an eine insgesamt große und verpflichtende Vergangenheit, auch in Zukunft ein Hort des Rechts sein und ihm dienen in Demut, zu der das Wissen um die Unzulänglichkeit alles menschlichen Tuns zwingt, zu dienen aber auch mit der inneren Bereitschaft, die der Auftrag erfordert![1]

Anmerkungen

  1. Aus dem Vorwort von Dr. Hense, Heimeshoff