Diskussion:Gemeinderat

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Gemeinderat = Stadtverordnetenversammlung

Hallo zusammen! Wenn ich mir diesen Beitrag und den zur Stadtverordnetenversammlung so durchlese und dann Eva-Maria Schönbach und Thomas Vormbaum, Esselen (kurze Geschichte des Kreises Hamm von 1851) und das Gen-Wiki hinzuziehe, komme ich zu dem Schluss, dass dieser Artikel und der über die Stadtverordnetenversammlung in der vorliegenden Form nicht so ganz richtig sind.

Esselen spricht noch 1851 von einem Gemeinderat, während Vormbaum schon 1807 eine Stadtverordnetenversammlung kennt. Im Gen-Wiki ist für 1832/35 von einem Gemeinderat die Rede, bei Schönbach für 1835 von einer Stadtverordnetenversammlung. Fazit: Es gibt hier keinen Unterschied. Die Stadtverordnetenversammlung ist nicht die Nachfolgeorganisation des Gemeinderates, die beiden Begriffe sind schlicht Synonyme für die gleiche Organisation.

Durcheinandergegangen ist das hier vermutlich aufgrund der Textpassage bei Schönbach, S. 55 ff., wo sie die Einführung der revidierten Städteordnung beschreibt. Dort heißt es aber nicht, dass der Gemeinderat in die Stadtverordnetenversammlung überführt worden wäre, vielmehr war es der Magistrat, dessen Stellung gegenüber Gemeinderat/Stadtverordnetenversammlung gestärkt wurde. Das heißt aber auch nicht, dass der Magistrat 1835 neu erfunden worden wäre; dieser hat sich schon im 16. Jahrhundert vom damaligen Stadtrat abgespalten, der der Vorläufer des Gemeinderates war.

Man sieht das ja auch an den beiden Beiträgen, die in sich widersprüchlich sind. Einerseits wird beschrieben, dass der Gemeinderat 1835 von der Stadtverordnetenversammlung abgelöst worden sei, andererseits wird für 1851 eine Erhöhung der Mitgliederzahl des Gemeinderats auf 18 Mitglieder dargestellt.

Viele Grüße --Solon de Gordion 00:01, 19. Jan. 2010 (UTC)