Mord am OLG-Teich: Unterschied zwischen den Versionen

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=== 2. Verhandlung vor dem Dortmunder Schwurgericht===
=== 2. Verhandlung vor dem Dortmunder Schwurgericht===
Am 27. September 2023 veröffentlichte der [[WA]] in der Tagesausgabe, dass die Neuverhandlung ab dem [[20. November]] 2023 am Dortmunder Landgericht stattfinden sollte. Zunächst waren acht Verhandlungstage bis zum [[10. Januar]] [[2024]] angesetzt.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/hamm-mordfall-hannah-prozess-neu-aufgerollt-olg-teich-92544921.html „Mord am OLG-Teich: Fall Hannah wird neu aufgerollt“] in: wa.de vom 27. September 2023</ref> Im Februar 2024 wurde bekannt, dass die angesetzten Verhandlungstage, ein Urteil sollte ursprünglich im März 2024 gefällt werden, nicht ausreichen würden.
Am 27. September 2023 veröffentlichte der [[WA]] in der Tagesausgabe, dass die Neuverhandlung ab dem [[20. November]] 2023 am Dortmunder Landgericht stattfinden sollte. Zunächst waren acht Verhandlungstage bis zum [[10. Januar]] [[2024]] angesetzt.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/hamm-mordfall-hannah-prozess-neu-aufgerollt-olg-teich-92544921.html „Mord am OLG-Teich: Fall Hannah wird neu aufgerollt“] in: wa.de vom 27. September 2023</ref> Ein Urteil sollte ursprünglich im März 2024 gefällt werden. Im Februar wurde bekannt, dass die angesetzten Verhandlungstage nicht ausreichen würden.


Der neu bestellte Psychiater Michael Mattes bestätigte im Verfahren im Wesentlichen die Einlassungen von Gutachterin Nalah Salmeh aus dem ersten Prozess: „Der Angeklagte hat eine antisoziale Persönlichkeitsstörung – und zwar die schwerste mögliche Form.“ Zudem wurde eine zwanghafte sexuelle Verhaltensstörung attestiert.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/hamm/mord-im-olg-park-hamm-taeter-ein-hochgefaehrlicher-psychopath-92905851.html „Mord im OLG-Park: Täter ein hochgefährlicher Psychopath?“] in: wa.de vom 21. März 2024</ref>
Der neu bestellte Psychiater Michael Mattes bestätigte im Verfahren im Wesentlichen die Einlassungen von Gutachterin Nalah Salmeh aus dem ersten Prozess: „Der Angeklagte hat eine antisoziale Persönlichkeitsstörung – und zwar die schwerste mögliche Form.“ Zudem wurde eine zwanghafte sexuelle Verhaltensstörung attestiert.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/hamm/mord-im-olg-park-hamm-taeter-ein-hochgefaehrlicher-psychopath-92905851.html „Mord im OLG-Park: Täter ein hochgefährlicher Psychopath?“] in: wa.de vom 21. März 2024</ref>


Die Plädoyers wurden am 29. April gehalten. Staatsanwalt Felix Giesenregen plädierte erneut auf Mord („Was soll das denn anderes sein?“), Verteidiger Dennis Kocker hingegen forderte die Verurteilung wegen Totschlags, da es Zweifel am strafschärfenden Mordmerkmal gebe. Einig waren sich die Prozessgegner darin, dass der Angeklagte vermindert teuerungsfähig sei. Wie schon in der ersten Verhandlung machte der Angeklagte, Simon S., bis zum Schluss von seinem Schweigerecht Gebrauch: „Ich möchte nichts dazu sagen“.<ref>[https://www.wa.de/hamm/mord-totschlag-prozess-olg-park-hamm-toetung-junge-frau-motiv-angeklagter-93041765.html Mord oder Totschlag? Junge Frau im OLG-Park getötet - es geht ums Motiv] in: wa.de vom 29. April 2024</ref>
Die Plädoyers wurden am 29. April gehalten. Staatsanwalt Felix Giesenregen plädierte erneut auf Mord („Was soll das denn anderes sein?“), Verteidiger Dennis Kocker hingegen forderte die Verurteilung wegen Totschlags, da es Zweifel am strafschärfenden Mordmerkmal gebe. Einig waren sich die Prozessbeteiligten darin, dass der Angeklagte, Simon S., vermindert steuerungsfähig sei. Wie schon in der ersten Verhandlung machte dieser bis zum Schluss von seinem Schweigerecht Gebrauch: „Ich möchte nichts dazu sagen“.<ref>[https://www.wa.de/hamm/mord-totschlag-prozess-olg-park-hamm-toetung-junge-frau-motiv-angeklagter-93041765.html Mord oder Totschlag? Junge Frau im OLG-Park getötet - es geht ums Motiv] in: wa.de vom 29. April 2024</ref>


Das Urteil fiel am [[3. Mai]]. Die Kammer kam zu dem Schluss, dass das im ersten Prozess zur Begründung herangezogene Mordmerkmal der „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne. Sie verurteilte den Täter daher lediglich wegen Totschlags zu neun Jahren und acht Monaten Haft, hielt jedoch die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik aufrecht. Richterin Rachel Wessel wurde mit den Worten zitiert: „Der hat keinen Kalender, an dem er die Tage bis zu seiner Entlassung abzählen kann“. Gegen das Urteil kündigte der Staatsanwalt den Gang in die Revision an. Bei den Angehörigen löste die Verkündung Entsetzen aus.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/neues-urteil-im-fall-hannah-kein-mord-sondern-nur-totschlag-93049584.html „Neues Urteil im Fall Hannah: kein Mord, sondern „nur“ noch Totschlag“] in: wa.de vom 3. Mai 2024</ref>
Das Urteil fiel am [[3. Mai]]. Die Kammer kam zu dem Schluss, dass das im ersten Prozess zur Begründung herangezogene Mordmerkmal einer „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne. Sie verurteilte den Täter daher lediglich wegen Totschlags zu neun Jahren und acht Monaten Haft, hielt jedoch die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik aufrecht. Richterin Rachel Wessel wurde mit den Worten zitiert: „Der hat keinen Kalender, an dem er die Tage bis zu seiner Entlassung abzählen kann“. Gegen das Urteil kündigte der Staatsanwalt den Gang in die Revision an. Bei den Angehörigen löste die Verkündung Entsetzen aus.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/neues-urteil-im-fall-hannah-kein-mord-sondern-nur-totschlag-93049584.html „Neues Urteil im Fall Hannah: kein Mord, sondern „nur“ noch Totschlag“] in: wa.de vom 3. Mai 2024</ref>


== Aufarbeitung in den Medien ==
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