Mord am OLG-Teich: Unterschied zwischen den Versionen

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Wie schon in der ersten Verhandlung machte der Angeklagte, Simon S., von seinem Schweigerecht Gebrauch. Der neu bestellte Psychiater Michael Mattes bestätigte im Verfahren im Wesentlichen die Einlassungen von Gutachterin Nalah Salmeh aus dem ersten Prozess: „Der Angeklagte hat eine antisoziale Persönlichkeitsstörung – und zwar die schwerste mögliche Form.“ Zudem wurde eine zwanghafte sexuelle Verhaltensstörung attestiert.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/hamm/mord-im-olg-park-hamm-taeter-ein-hochgefaehrlicher-psychopath-92905851.html „Mord im OLG-Park: Täter ein hochgefährlicher Psychopath?“] in: wa.de vom 21. März 2024</ref>
Wie schon in der ersten Verhandlung machte der Angeklagte, Simon S., von seinem Schweigerecht Gebrauch. Der neu bestellte Psychiater Michael Mattes bestätigte im Verfahren im Wesentlichen die Einlassungen von Gutachterin Nalah Salmeh aus dem ersten Prozess: „Der Angeklagte hat eine antisoziale Persönlichkeitsstörung – und zwar die schwerste mögliche Form.“ Zudem wurde eine zwanghafte sexuelle Verhaltensstörung attestiert.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/hamm/mord-im-olg-park-hamm-taeter-ein-hochgefaehrlicher-psychopath-92905851.html „Mord im OLG-Park: Täter ein hochgefährlicher Psychopath?“] in: wa.de vom 21. März 2024</ref>


Das Urteil im zweiten Prozess fiel am [[3. Mai]] [[2024]]. Die Kammer kam zu dem Schluss, dass das im ersten Prozess zur Begründung herangezogene Mordmerkmal der „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne. Sie verurteilte den Täter daher lediglich wegen Totschlags zu neun Jahren und acht Monaten Haft, hielt jedoch die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik aufrecht. Richterin Rachel Wessel wurde mit den Worten zitiert: „Der hat keinen Kalender, an dem er die Tage bis zu seiner Entlassung abzählen kann“. Gegen das Urteil kündigte Staatsanwalt Felix Giesenregen den Gang in die Revision an. Bei den Angehörigen löste die Verkündung Entsetzen aus.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/neues-urteil-im-fall-hannah-kein-mord-sondern-nur-totschlag-93049584.html „Neues Urteil im Fall Hannah: kein Mord, sondern „nur“ noch Totschlag“] in: wa.de vom 3. Mai 2024</ref>
Die Plädoyers wurden am 29. April gehalten. Staatsanwalt Felix Giesenregen plädierte erneut auf Mord („Was soll das denn anderes sein?“), Verteidiger Dennis Kocker hingegen forderte die Verurteilung wegen Totschlags, da es Zweifel am strafschärfenden Mordmerkmal gebe. Einig waren sich die Prozessgegner darin, dass der Angeklagte vermindert teuerungsfähig sei. Der Angeklagte schwieg erneut bis zum Schluss: „Ich möchte nichts dazu sagen“.<ref>[https://www.wa.de/hamm/mord-totschlag-prozess-olg-park-hamm-toetung-junge-frau-motiv-angeklagter-93041765.html Mord oder Totschlag? Junge Frau im OLG-Park getötet - es geht ums Motiv] in: wa.de vom 29. April 2024</ref>
 
Das Urteil fiel am [[3. Mai]]. Die Kammer kam zu dem Schluss, dass das im ersten Prozess zur Begründung herangezogene Mordmerkmal der „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne. Sie verurteilte den Täter daher lediglich wegen Totschlags zu neun Jahren und acht Monaten Haft, hielt jedoch die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik aufrecht. Richterin Rachel Wessel wurde mit den Worten zitiert: „Der hat keinen Kalender, an dem er die Tage bis zu seiner Entlassung abzählen kann“. Gegen das Urteil kündigte der Staatsanwalt den Gang in die Revision an. Bei den Angehörigen löste die Verkündung Entsetzen aus.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/neues-urteil-im-fall-hannah-kein-mord-sondern-nur-totschlag-93049584.html „Neues Urteil im Fall Hannah: kein Mord, sondern „nur“ noch Totschlag“] in: wa.de vom 3. Mai 2024</ref>


== Aufarbeitung in den Medien ==
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