2024: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Änderung der Größe ,  5 Mai
K
 
Zeile 45: Zeile 45:
== Justiz ==
== Justiz ==
=== 2. Strafprozess um den Mord am OLG-Teich ===
=== 2. Strafprozess um den Mord am OLG-Teich ===
Im Fall des [[Mord am OLG-Teich|Mordes am OLG-Teich]] wird das zweite Strafverfahren vor dem Dortmunder Landgericht fortgesetzt. Nach erfolgreicher Revision simd zunächst acht Verhandlungstage bis zum [[10. Januar]] angesetzt,<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/hamm-mordfall-hannah-prozess-neu-aufgerollt-olg-teich-92544921.html „Mord am OLG-Teich: Fall Hannah wird neu aufgerollt“] in: wa.de vom 27. September 2023</ref> im Februar wird dann bekannt, dass die angesetzten Verhandlungstage, ein Urteil sollte ursprünglich im März 2024 gefällt werden, nicht ausreichen werden.  
Im Fall des [[Mord am OLG-Teich|Mordes am OLG-Teich]] wird das zweite Strafverfahren vor dem Dortmunder Landgericht fortgesetzt. Nach erfolgreicher Revision simd zunächst acht Verhandlungstage bis zum [[10. Januar]] angesetzt,<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/hamm-mordfall-hannah-prozess-neu-aufgerollt-olg-teich-92544921.html „Mord am OLG-Teich: Fall Hannah wird neu aufgerollt“] in: wa.de vom 27. September 2023</ref> Ein Urteil sollte ursprünglich im März 2024 gefällt werden. Im Februar wird dann bekannt, dass die angesetzten Verhandlungstage nicht ausreichen werden.  


Der neu bestellte Psychiater Michael Mattes bestätigt im Verfahren im Wesentlichen die Einlassungen der Gutachterin Nalah Salmeh im ersten Prozess: „Der Angeklagte hat eine antisoziale Persönlichkeitsstörung – und zwar die schwerste mögliche Form.“ Zudem wird eine zwanghafte sexuelle Verhaltensstörung attestiert.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/hamm/mord-im-olg-park-hamm-taeter-ein-hochgefaehrlicher-psychopath-92905851.html „Mord im OLG-Park: Täter ein hochgefährlicher Psychopath?“] in: wa.de vom 21. März 2024</ref>  
Der neu bestellte Psychiater Michael Mattes bestätigt im Verfahren im Wesentlichen die Einlassungen der Gutachterin Nalah Salmeh im ersten Prozess: „Der Angeklagte hat eine antisoziale Persönlichkeitsstörung – und zwar die schwerste mögliche Form.“ Zudem wird eine zwanghafte sexuelle Verhaltensstörung attestiert.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/hamm/mord-im-olg-park-hamm-taeter-ein-hochgefaehrlicher-psychopath-92905851.html „Mord im OLG-Park: Täter ein hochgefährlicher Psychopath?“] in: wa.de vom 21. März 2024</ref>  


Die Plädoyers wurden am 29. April gehalten. Staatsanwalt Felix Giesenregen plädierte erneut auf Mord, Verteidiger Dennis Kocker hingegen forderte die Verurteilung wegen Totschlags, da es Zweifel am strafschärfenden Mordmerkmal gebe. Wie schon in der ersten Verhandlung macht der Angeklagte, Simon S., bis zum Schluss von seinem Schweigerecht Gebrauch: „Ich möchte nichts dazu sagen“.<ref>[https://www.wa.de/hamm/mord-totschlag-prozess-olg-park-hamm-toetung-junge-frau-motiv-angeklagter-93041765.html Mord oder Totschlag? Junge Frau im OLG-Park getötet - es geht ums Motiv] in: wa.de vom 29. April 2024</ref>  
Die Plädoyers werden am 29. April gehalten. Staatsanwalt Felix Giesenregen plädierte erneut auf Mord, Verteidiger Dennis Kocker hingegen fordert die Verurteilung wegen Totschlags, da es Zweifel am strafschärfenden Mordmerkmal gebe. Wie schon in der ersten Verhandlung macht der Angeklagte, Simon S., bis zum Schluss von seinem Schweigerecht Gebrauch: „Ich möchte nichts dazu sagen“.<ref>[https://www.wa.de/hamm/mord-totschlag-prozess-olg-park-hamm-toetung-junge-frau-motiv-angeklagter-93041765.html Mord oder Totschlag? Junge Frau im OLG-Park getötet - es geht ums Motiv] in: wa.de vom 29. April 2024</ref>  


Am [[3. Mai]] fällt die Kammer ihr Urteil. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass das im ersten Prozess zur Begründung herangezogene Mordmerkmal der „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne. Sie verurteilt den Täter daher lediglich wegen Totschlags zu neun Jahren und acht Monaten Haft, hält jedoch die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik aufrecht. Gegen das Urteil kündigt der Staatsanwalt den Gang in die Revision an.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/neues-urteil-im-fall-hannah-kein-mord-sondern-nur-totschlag-93049584.html „Neues Urteil im Fall Hannah: kein Mord, sondern „nur“ noch Totschlag“] in: wa.de vom 3. Mai 2024</ref>
Am [[3. Mai]] fällt die Kammer ihr Urteil. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass das im ersten Prozess zur Begründung herangezogene Mordmerkmal einer „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne. Sie verurteilt den Täter daher lediglich wegen Totschlags zu neun Jahren und acht Monaten Haft, hält jedoch die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik aufrecht. Gegen das Urteil kündigt der Staatsanwalt den Gang in die Revision an.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/neues-urteil-im-fall-hannah-kein-mord-sondern-nur-totschlag-93049584.html „Neues Urteil im Fall Hannah: kein Mord, sondern „nur“ noch Totschlag“] in: wa.de vom 3. Mai 2024</ref>


== Verkehr ==
== Verkehr ==