Urkunde 1352 Februar 15: Unterschied zwischen den Versionen
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Wessel von Galen verschreibt der Kirche in Hövel, Diözese Münster, und ihrem Pfarrer eine Jahresrente von vier Scheffeln Hafer Hammer Maßes. Die Rente ist am St. Martinstag (11. November) aus seiner Hove dat Westhus (Kolonat Westmann) zu Barsen (Barchusen) im Kirchspiel Bockum zu erheben. | Wessel von Galen verschreibt der Kirche in Hövel, Diözese Münster, und ihrem Pfarrer eine Jahresrente von vier Scheffeln Hafer Hammer Maßes. Die Rente ist am St. Martinstag (11. November) aus seiner Hove dat Westhus (Kolonat Westmann) zu Barsen (Barchusen) im Kirchspiel Bockum zu erheben. | ||
== Wortlaut == | |||
Der Urkundentext ist bisher nicht im Druck erschienen. Ein Digitalisat der Urkunde ist bisher nicht online gestellt worden. (Stand: November 2025) | |||
== Quelle == | == Quelle == | ||