Urkunde 1296 August 1 a: Unterschied zwischen den Versionen

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Wir, Everhardus, Graf von der Marka, machen sowohl den Gegenwärtigen als auch den Zukünftigen kund, dass Lutbertus von Bönen (Boynem) mit der vollen Zustimmung seiner Mutter Constantia, seiner Schwester Agnesen sowie seiner Ehefrau Vrederun und seines Sohnes Lambertus dem Kloster der Heiligen Maria bei Hamm seinen Hof Osterwick (Osterwik) mit all seinen Rechten und Zubehör als Eigentum zum ewigen Besitz verkauft hat, wobei er auf jedes Recht verzichtete, das er und seine Erben an den vorgenannten Gütern hatten. Über diesen Kaufvertrag haben wir unser Siegel an dieses Schreiben anbringen lassen.
 
Dies geschah im Garten unserer Burg Mark im Jahre des Herrn 1296, am Fest der Apostelfesselung Petri (1. August), vor Johannes, genannt Hobe, unserem Freigrafen, sowie Theodericus, genannt Bredensprunc, dem Gerichtsrufer desselben Gerichts, und anderen, deren Namen folgen:
 
Everhardus, Seelsorger des vorgenannten Klosters
 
Johannes Volenspit
 
Engelbertus von Herbern (Herborne)
 
Theodericus Harme
 
Pontianus, Ritter
 
Conradus Snap
 
Johannes Wrans
 
Gottschalk von Heessen (Hesnen)
 
Gerhardus Knipping (Cnipping) (Ritter)
 
Otto von Dalebuchem
 
Richardus von Heessen (Hesnen)
 
Rutgerus von Galen
 
Engelbertus von Cotincdorp
 
Godefridus von Heessen (Hesnen)
 
Conradus Volenspit
 
Themo von Hornen und sein Sohn Themo
 
Alexander von Hornen
 
Conradus Schoke
 
Conradus Waremund
 
Fredericus Toric
 
Henricus, genannt Holtene
 
Gerardus von Berstrate
 
und sehr viele andere, die zum Zeugnis des Vorgenannten herangezogen wurden.
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