Urkunde 1283 Oktober 7: Unterschied zwischen den Versionen
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Was vom menschlichen Gedächtnis nicht durch Zeugen oder schriftliche Aufzeichnungen für immer bewahrt wird, vergeht leichter. Daher sei allen, gegenwärtigen wie zukünftigen, bekannt gemacht, dass ein Krieg, der zwischen Gerhardus von Quernheim (Quernem) und Gerwinus von Rinkerode (Rinkenrod) über gewisse richterliche Angelegenheiten im Dorf Steinfurt (Stenvorde) entstanden war, beigelegt wurde. | |||
Dies geschah unter folgender Bedingung: Der besagte Gerhardus wird im Rahmen der Gerichtsbarkeit des Dorfes Steinfurt alle Klagen oder Fälle anhören, die seinem Gericht (Gografschaft) zur Beurteilung zufallen. Er wird diese Klagen außerhalb des vorgenannten Dorfes zu den Gerichtsstätten und Sitzen seines Gerichts durch rechtmäßige Urteile beenden. | |||
Wenn er aber in dem unten genannten Dorf aufgrund der Macht oder Gewalt einiger Personen nicht richten kann, so sollen nach erfolgter Aufforderung an den Richter und mit der Hilfe des Richters und der Bürger die Übertreter der Gerechtigkeit dem besagten Gericht außerhalb der Gerichtsgrenzen, die im Deutschen "Richtepale" genannt werden, vorgeführt werden. | |||
Darüber haben sich beide Seiten in Anwesenheit glaubwürdiger Männer geeinigt, deren Namen sind: | |||
Godefridus von Hövel (Huvel) | |||
Bernhardus von Daverenberg | |||
Bernhardus von Hörde (Hurden) | |||
Wesselus von Galen | |||
Engelbertus Bitter | |||
Antonius von Scheidingen (Scedinghe) | |||
Bertramus von Walegarden | |||
Bruno von Verrenhove in Vrekenhorst | |||
Goscalcus von Ascheberg (Asscheberg) | |||
Siffridus von Stumpenhusen | |||
Tidericus Clot (Ritter) | |||
Hermannus von Hövel (Hovele) | |||
Henricus von Horst | |||
Adolphus von Ostenfeld (Ostenvelde) | |||
Arnoldus und Rutcherus, die Brüder von Methler (Meytler) | |||
Rodolfus von Ahlen (Alen) | |||
Tidericus, genannt Siligo | |||
Gerhardus Knipping (Cnippinc) | |||
Johannes von Hörde (Hurde), Meier von Borghorst (Burchorst) | |||
Arnoldus Hoppe | |||
Thimo von Horne (Hornen) | |||
Gerwinus Toric | |||
Henricus Bulle (Knappen) | |||
Zum Zeugnis dieser Sache ist dieses Schreiben mit den Siegeln des Herrn Gotfridus von Hövel (Hovele) und des Herrn Bernhardus von Daverenberg bekräftigt. | |||
Geschehen auf dem Friedhof von Walstedde (Walstede), am Donnerstag vor dem Tag des heiligen Michael (26. September). Im Jahre des Herrn 1280. | |||
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