Urkunde 1283 Oktober 7: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Wappen der Familie von Rinkerode.jpg|thumb|right|Wappen der Familie von Rinkerode]]
Am [[7. Oktober]] [[1283]] wird ein Streit zwischen Gerhard von Quernen, Gograf zu Sendenhorst und [[Gervin von Rinkerode|Gerwin von Rinkerode]] beigelegt, wodurch die Gerichtszuständigkeit von Drensteinfurt geregelt wird.
Am [[7. Oktober]] [[1283]] wird ein Streit zwischen Gerhard von Quernen, Gograf zu Sendenhorst und [[Gervin von Rinkerode|Gerwin von Rinkerode]] beigelegt, wodurch die Gerichtszuständigkeit von Drensteinfurt geregelt wird.
== Wortlaut ==
Die Urkunde ist in lateinischer Sprache verfasst und wird nach WUB Band 3 (S. 641-642) zitiert:
<blockquote>
[in Arbeit]
</blockquote>
== Übersetzung ==
Ins Deutsche übertragen lautet der Urkundentext wie folgt:
<blockquote>
[in Arbeit]
</blockquote>


== Standort ==
== Standort ==