Urkunde 1280 September 12: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, amen. Allen, denen dieses Schreiben vorgelegt wird, seien es Gegenwärtige oder Zukünftige. | |||
Ich, Hermannus, genannt von Forst (Foresto), mache hiermit öffentlich kund und bezeuge, dass ich mein gesamtes Erbe und all meine Güter, die ich besitze und die an mich und meine Erben von meinen Vorfahren durch gemeinschaftliches Erbrecht übergegangen sind, verkauft habe. Dies betrifft das Allod Olpe mit den darin und außerhalb des Allods wohnenden unfreien Leuten, mit Ausnahme von Heweschilt, Reynardus, dem Wächter von Wetter (Wettere), den beiden Söhnen des Klerikers von Hirzschit, Wernerus von Lifcinghusen, Gottschalcus, dem Schuster, und Gottschalcus von Ludolfscheit und seiner Schwester, die ich mir besonders vorbehalten will. Dazu gehört auch mein Hof, den ich dort hatte, mit den Ländereien und Äckern, bebaut und unbebaut, Wiesen, Weiden, Wäldern, Fischereirechten, Einnahmen und all dem Zubehör und den Nebeneinnahmen. | |||
So wie ich selbst diese Güter gehalten habe und wie meine Vorfahren sie bisher frei und ruhig besessen haben, verkaufte, übergab und übertrug ich sie, mit der Zustimmung und der besonderen Erlaubnis meiner rechtmäßigen Ehefrau Lyse und meines Kindes, meiner Erben und Miterben, sowie aller, die daran ein Interesse haben, den Edlen Herrn Adolphus, Graf, und Frau Elisabeth, Gräfin von Berg (Monte), und ihren bestimmten Erben zur ewigen Nutzung, so wie ich und meine Vorfahren sie frei und ungestört besessen haben. | |||
Dafür wurde mir und den Meinigen eine bestimmte Geldsumme gezählt, übergeben und überwiesen. Ich behalte mir, meinen Erben, Miterben und Nachfolgern keinerlei Recht an diesen Gütern vor. Ich verzichte für mich und meine vorgenannte Frau, für meine bereits geborenen und zukünftigen Kinder auf jedes Recht, jede Klage und alle Einreden, sowohl des kanonischen als auch des zivilen Rechts, die mir oder meinen Erben zustehen könnten und durch die dieser Verkauf in Zukunft behindert werden könnte. | |||
Ich verspreche eidlich, dass ich den Magnaten, dem Herrn Grafen Adolphus und der Frau Gräfin E(lisabeth) von Berg (Monte) und ihren Erben für die vorgenannten Güter, die ihnen rechtmäßig verkauft, übergeben und übertragen wurden, ein ganzes Jahr und einen Tag lang nach Landessitte die gebührende Gewährleistung geben und leisten werde. Jedem rechtmäßigen Kläger, der diesen Verkauf anficht und sie wegen der besagten Güter belangt, werde ich an jedem beliebigen Ort für sie, den Herrn Grafen A(dolphus) und die Gräfin E(lisabeth) von Berg, ordnungsgemäß antworten und innerhalb dieses Jahres und Tages alle rechtmäßigen Anklagen gegen sie abweisen und beilegen. | |||
Außerdem werde ich meine besagte Frau und mein Kind sowie alle, die daran ein Interesse haben, dazu bringen, bis zum kommenden Osterfest mit der gebührenden und üblichen Stockabgabe und Verzichtserklärung auf alle besagten Güter und deren Zubehör zu verzichten. | |||
Damit die besagten Edlen, der Herr Graf A(dolphus) und die Gräfin Elisabeth von Berg (Monte), größeren Glauben an all das Vorgenannte haben, habe ich ihnen die folgenden ehrenhaften Männer als Bürgen gestellt: | |||
Gerhardus von Altena (Altena) | |||
Conradus von Didinghofen (Didinghovin) | |||
Hermannus von Vitinghoven | |||
Henricus von Vitinghoven | |||
Wincmarus von Dungelt | |||
Arnoldus von Altena | |||
Sohn des Herrn Giselerus | |||
Henricus, genannt Dukere | |||
Hermannus von Gelinghusen | |||
Henricus von Didinghoven | |||
Adam von Isenberg | |||
Bertramus, genannt Seakt | |||
Henricus von Winnenberg | |||
Theodericus, genannt Dukere | |||
Bernardus von Witten (Wittene) | |||
Hermannus von Dahlhausen (Dalhusen) | |||
Conradus von Docenburch | |||
Meinricus von Vitinghoven (Knappen) | |||
und den Ritter Everhardus von Laten, meine Verwandten, Herren und Freunde. | |||
Diese haben sich für mich als Bürgen gesamtschuldnerisch verpflichtet. Sie haben, nachdem sie einen körperlichen Eid geleistet hatten, in die Hände der ehrenhaften Männer Henricus, Truchsess von Berg (Monte), und der Brüder Theodericus von Hurst, Engelbertus, genannt Rusilpaffe, Engelbertus, genannt von Bleche , und Johannes von Durschit, Ritter und einiger anderer, die diese Bürgschaft im Namen des besagten Grafen und der Gräfin entgegennahmen, versprochen, dass ich oder meine Erben diesen Verzicht und die Stockabgabe innerhalb der vorgenannten Frist nicht vornehmen. Wenn ich die rechtmäßige Verhinderung nicht... und den besagten Edlen nicht die versprochene Gewährleistung gebe, oder wenn, was Gott verhüten möge, die besagten Edlen durch mich oder meine Freunde in irgendeinem Teil oder ganz einen Mangel an dem ihnen Versprochenen erleiden, so werden meine vorgenannten Bürgen, wenn sie vom besagten Herrn Grafen A(dolphus) und der Gräfin Elisabeth oder ihren Erben aufgefordert werden, nach Lennep (Linnephe) gehen und dort verweilen, wie es gute Bürgen pflegen, und sie werden nicht von dort weichen, bis den besagten Edlen mein oder meiner Erben Mangel vollständig beglichen wurde. | |||
Zum Zeugnis dessen habe ich den oft genannten Herrn Grafen A(dolphus) und Gräfin Elisabeth von Berg (Monte) dieses Schreiben übergeben, das mit den Siegeln des Edlen, des jungen Grafen Everardus von der Mark (Marcken) und der ehrenhaften Herren Gerardus von Altena (Altena) und Conradus, genannt von Didinghofen (Didinghovin), Ritter, bekräftigt ist, da ich kein eigenes Siegel hatte. Durch diese will ich für mich und meine Erben zu all dem Vorgenannten unwiderruflich verpflichtet sein. | |||
Wir, die vorgenannten Bürgen, bekennen, dass wir uns verbürgt, versprochen und gesamtschuldnerisch zur Einhaltung all des Vorgenannten verpflichtet haben, und verzichten auf alle Einreden, die uns oder einem von uns zustehen könnten, um nicht zur Einhaltung all des Vorgenannten verpflichtet zu sein. | |||
Und wir, Everardus, Graf von der Marken, Gerardus von Altena und Conradus, genannt von Didinghoven, Ritter, bekennen, dass wir auf Bitten des besagten Hermannus von Forst (Foresto) unsere Siegel zur Bestätigung all des Vorgenannten an dieses Schreiben angebracht haben. | |||
Geschehen zu Langenberg in Anwesenheit vieler glaubwürdiger Zeugen und gegeben im Jahre des Herrn 1280, am Donnerstag nach der Geburt der seligen Jungfrau Maria (10. September). | |||
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