Urkunde 1261 b: Unterschied zwischen den Versionen
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Helwigis, von Gottes Gnaden Äbtissin in Freckenhorst (Vrekenhorst), an alle Christgläubigen, die dieses Schreiben einsehen. | |||
Alle sollen wissen, dass der edle Graf Engelbertus von der Mark (Marke) das Eigentum des Hofes in Boyencdorpe dem Ritter Bernhard von Warendorpe mit Wiesen, Gewässern und Weiden freigiebig zum Besitz übertrug, oder zum Tausch gegen beliebige andere Güter, je nachdem, was demselben Bernhard als vorteilhaft erschien. | |||
Dieses Eigentum vermachte der bereits genannte Bernhard unserer Kirche mit der Zustimmung seiner Erben. Für dieses Eigentum haben wir wiederum mit Billigung unseres Kapitels der Feldkirche St. Marien den Zehnten des Hofes in Ulendorpe mit all seiner Unversehrtheit übertragen, so wie der bereits genannte Bernhard ihn in Namen der Kirche von unserer Hand gehalten hatte. Dafür haben wir als Ersatz den bereits genannten Hof erhalten usw. | |||
Geschehen im Jahre des Herrn 1261. | |||
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