Urkunde 1332 Juni 23: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Datei:Wappen der Grafen von der Mark.jpg|thumb|right|Wappen der Grafen von der Mark]] | [[Datei:Wappen der Grafen von der Mark.jpg|thumb|right|Wappen der Grafen von der Mark]] | ||
In einem Brief vom [[23. Juni]] [[ | In einem Brief vom [[23. Juni]] [[1332]] aus Ingolstadt fordert Kaiser Ludwig IV. den Dortmunder Rat auf, die Predigermönche ohne Verzögerung zu vertreiben; da einige Ratsmitglieder die Stadt zum Ungehorsam gegen ihn verleiten wollen, will er den Rat in ähnlicher Weise einrichten wie den von Lübeck; abschließend befiehlt er, dem [[Graf Adolf II.|Grafen Adolf von der Mark]], dem er die Juden und die Reichsgüter verpfändet hat, zu gehorchen. | ||
== Wortlaut == | == Wortlaut == | ||
| Zeile 15: | Zeile 15: | ||
<blockquote> | <blockquote> | ||
Ludwig, von Gottes Gnaden Römischer Kaiser, zu jeder Zeit erhaben, an die klugen und verständigen Männer, Bürgermeister, Ratsherren und die Gesamtheit der Stadt Dortmund, unseren und des Reiches geliebten Getreuen, seine Gnade und alles Gute. | |||
Wir stellen fest, dass wir euch Boten zusammen mit unseren Schreiben gesandt haben, mit dem Auftrag, die Predigermönche (Dominikaner), die Unserer Majestät zuwiderhandeln und rebellisch sind, da sie gewaltsam ein uns und dem Reich zustehendes Grundstück besetzen, aus eurer Stadt auszuschließen und zu entfernen. Wir haben euch ernsthaft aufgefordert, was ihr nach unserem Verständnis noch tun wolltet, aber bisher nicht getan habt. | |||
Deshalb gebieten, befehlen und mahnen wir eurer Treue strengstens, unter dem Vorbehalt Unserer Gunst und Gnade sowie eurer Rechte, Freiheiten und Privilegien, dass ihr jene (Mönche) sofort und ohne weitere Verzögerung ausschließt und vollständig entfernt, da wir sie wegen ihrer ungeheuren Vergehen keineswegs in unserer und des Reiches Stadt dulden wollen. | |||
Ferner haben wir erfahren, dass die vorgenannte Stadt aufgrund der unordentlichen Amtsführung und Regelung einiger Ratsherren in gewisser Weise Mangel leidet, wodurch sie in einen Zustand geraten könnte, in dem sie Uns oder dem Reich in Zeiten der Not nicht dienen könnte und auch keine Unterstützung leisten. | |||
Deshalb befehlen und wollen Wir durch unsere Boten, die dieses Schreiben überbringen, erneut, dass ihr den Rat eurer Stadt nach Art, Weise und Gewohnheit unserer Stadt Lübeck ordnet und festsetzt, von der wir wissen, dass sie mit Disziplin, Strenge und einer sehr geordneten Regierung ausgestattet ist. | |||
Zudem wollen wir, dass ihr euch bemüht, den edlen Mann Alf, Graf von der Mark, wirksam dazu zu bewegen, die Juden und die Güter des Reiches, die ihm als Pfand verpfändet sind, zur Einlösung gemäß dem Inhalt seiner Urkunden freigeben zu wollen. | |||
Gegeben in Ingolstadt am Vorabend des heiligen Johannes des Täufers (23. Juni), im 18. Jahr unserer Königsherrschaft und im 5. unserer Kaiserherrschaft. | |||
</blockquote> | </blockquote> | ||