Urkunde 1290 August 29: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Namen des Herrn, amen. Allen, die dieses Schreiben sehen oder hören, entbieten wir, Everhardus, Graf von der Mark, und Irmgardis, Gräfin ebendort, Gruß mit der Mitteilung der Wahrheit. | |||
Ihr sollt wissen, dass wir mit der Zustimmung unserer Erben und des ehrwürdigen Vaters, des Herrn Erzbischofs von Köln (Coloniensis), des Diözesans des Ortes, das Patronatsrecht der Kirche von Hemmerde (Hemerde) im Dekanat Dortmund (Tremoniensi) derselben Diözese, das uns gehört, den frommen Männern, dem Propst und dem Konvent der Kirche zu Scheda (Scheydensis) des Prämonstratenserordens, und derselben Kirche zu Scheda derselben Diözese zur Rettung unserer Seelen und der unserer Vorfahren in Form einer reinen, einfachen und unwiderruflichen Schenkung unter Lebenden übergeben und übertragen haben und hiermit übergeben und übertragen. | |||
Wir verzichten hiermit rein und einfach zugunsten des besagten Propstes und Konvents und ihrer Kirche auf jedes Recht, das wir an dem besagten Patronatsrecht hatten und bis jetzt zu haben schienen. | |||
Zum Zeugnis dieser Sache haben wir unsere Siegel an dieses Schreiben anbringen lassen. | |||
Gegeben und geschehen bei Bodinchof im Jahre des Herrn 1290, am Tag der Enthauptung des heiligen Johannes des Täufers (29. August). | |||
Anwesend waren: | |||
Wesselus von Galen | |||
Theodericus Volenspit | |||
Randolphus, genannt Hake | |||
Anthonius von Scheidingen (Schedinche) | |||
Engelbertus von Herbern (Herborne) | |||
Everhardus von Mengede (Meggede), unser Truchsess (Dapifer) | |||
Lambertus von Velmede (Velmede) | |||
Erenfridus Foye | |||
Theodericus Harme (Ritter) | |||
Arnoldus von Altena (Althena) | |||
Arnoldus von Altena (Althena) (der zweite) | |||
Rutgerus von Lüdenscheid (Ludelschede) | |||
Gozwinus von Velmede (Velmede) | |||
Wete | |||
und sehr viele andere unserer Burgmannen und Ministerialen. | |||
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