Urkunde 1290 April: Unterschied zwischen den Versionen

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[in Arbeit]
Allen Gläubigen Christi entbietet Everhardus, Graf von der Marka, Gruß und wünscht, die Wahrheit dieser Dinge zu kennen.
 
Es ist ein Zeichen bewährter Klugheit, dass wir die Handlungen der Gegenwart, die der Erinnerung würdig sind, durch schriftliche Aufzeichnungen unversehrt bewahren, damit sie nicht, bedeckt vom Schatten der Vergessenheit, der Kenntnis der Nachwelt entgleiten.
 
Daher wollen wir durch die öffentliche Bekundung dieses Schreibens allen, sowohl den Menschen der Gegenwart als auch der Zukunft, kundtun, dass unser geliebter Vater, Graf Engelbertus ehrenvollen Gedenkens, aus ehrfürchtiger Verehrung seines Schöpfers und um des ewigen Heils seiner Seele und der seiner Vorfahren sowie aus besonderer Zuneigung zum Zisterzienserorden mit unserer vollen Zustimmung eine neue Niederlassung von Nonnen desselben Ordens innerhalb der Mauern seiner Stadt Hamm mit großer Nächstenliebe und Sorgfalt gegründet hatte.
 
Da wir aber sahen, dass diese Niederlassung aufgrund der vielfältigen Brandgefahren, die die vorgenannte Stadt betrafen, und vieler anderer Unannehmlichkeiten an diesem Ort nicht gedeihen konnte, hielten wir diesen Ort für ungeeignet für ihr Gedeihen. Da wir es keineswegs zulassen wollten, dass die Niederlassung der besagten Nonnen, die von unserem Vater und uns so lobenswert mit großer Zuneigung und dem Drang nach größtem Verlangen begonnen wurde, ausgelöscht wird und in Gefahr gerät, haben wir mit gesundem Rat von Gelehrten und klugen Männern sowie mit der Erlaubnis, dem Willen und der Zustimmung unseres ehrwürdigen Vaters und Herrn, des Erzbischofs von Köln (Coloniensis), und des verehrungswürdigen Mannes, des Herrn Abtes von Altenberg (Veteris Montis), des Visitators des besagten Ortes, beschlossen, den besagten Nonnen einen anderen Ort außerhalb der Mauern der vorgenannten Stadt zuzuweisen.
 
Dies geschah mit dem einmütigen Willen, Wissen und Wohlgefallen unserer Söhne Engelbertus, Adolphus und unserer anderen Erben, indem wir ihnen den Grund und Boden unseres Hofes Kentrop (Keynctorp), der zwischen unserer Burg Mark und der vorgenannten Stadt liegt, zusammen mit der Kapelle und den passenden Gebäuden, die dort errichtet wurden, als rechtmäßigen Tausch übertrugen und den Grund und Boden des früheren Ortes, die Kapelle und die dort errichteten Gebäude mit der Zustimmung der besagten Nonnen zurücknahmen.
 
Wir haben den vorgenannten Nonnen auch unseren vorgenannten Hof mit Wiesen, Weiden, Torfstichen, bebauten und unbebauten Feldern, Gestrüpp und Zweigen, Gewässern, Fischereirechten sowie mit all seinem Zubehör und das Eigentum an demselben Hof zur freien und ewigen Nutzung übertragen, damit sie mit diesen Einnahmen für ihre Bedürfnisse sorgen und unaufhörlich zum Heil unserer Seele und der unserer Vorfahren und Erben beitragen können.
 
Wir versprechen ferner, dass wir jede Streitigkeit und Klage, die sich wegen des besagten Hofes und seines Zubehörs gegen die Nonnen richten könnte oder in Zukunft entstehen wird, vollständig beilegen und ihnen volle Gewährleistung leisten werden.
 
Damit die Richtigkeit dieses Tausches und die Großzügigkeit dieser freien Schenkung nicht durch die Arglist einiger in Zukunft anfechtbar gemacht werden können, haben wir darum gebeten und dafür gesorgt, dass dieses Schreiben mit den Siegeln unseres ehrwürdigen Vaters, des Herrn Erzbischofs von Köln, sowie der Siegel des vorgenannten Herrn Abtes und unseres Siegels bekräftigt wird, um ein noch stärkeres Zeugnis zu liefern.
 
Geschehen in Anwesenheit des Herrn Henricus, des vorgenannten Abtes, Henricus, Kämmerer, Siffridus von Koblenz (Confluentia) und Jacobus, Notar, (Priester und Mönche von Altenberg), Dithardus, Priester und Kaplan der besagten Nonnen, Everhardus von Mengede, Anthonius von Scheidingen (Schedinge), Engelbertus von Herbern (Herborne), unsere Ritter, und sehr vieler anderer glaubwürdiger Personen.
 
Wir, Siegfried, von Gottes Gnaden Erzbischof der heiligen Kölner Kirche, geben dieser Schenkung, diesem Tausch und dieser Übertragung unsere Autorität und Zustimmung. Wir erlauben der Äbtissin und dem Konvent, sich von dem besagten Ort, an dem sie bisher lebten, zu dem vorgenannten Ort, Hof und Grund und Boden Kentrop zu begeben, dort ein Oratorium und notwendige Werkstätten zu errichten und dort dem Herrn gemäß der Ordensregel zu dienen, wobei ihnen alle Privilegien, Ablässe und Gnaden, die ihnen von irgendeiner Autorität gewährt und zugestanden wurden, erhalten bleiben, damit sie sich an dem Kloster, das sie auf dem vorgenannten Grund und Boden neu errichten werden, frei und friedlich erfreuen können, so wie sie es an ihrem alten Ort vor dieser Übertragung taten.
 
Wir, Henricus, von Gottes Gnaden Abt des vorgenannten Klosters Altenberg, geben ebenfalls unsere Zustimmung zu dem Vorgenannten und haben unsere Siegel zur Bekräftigung und zum Zeugnis des Vorgenannten an dieses Schreiben anbringen lassen.
 
Gegeben im Jahre des Herrn 1290, im Monat April.
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