Urkunde 1285 Oktober 28: Unterschied zwischen den Versionen

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[in Arbeit]
Allen, die dieses Schreiben sehen, sei kundgetan, dass ich, Arthus, genannt von Sveve, und Lambertus, mein Sohn, auf jedes Recht und jede Klage verzichtet haben, die wir bezüglich des Zehnten oder der Ablösung des Zehnten des Hofes in Dudinchove hatten.
 
Dies geschah auf dem Friedhof von Rhynern (Rinheren) in Anwesenheit von rechtschaffenen und ehrenhaften Männern, nämlich dem Pfarrer der vorgenannten Kirche und dem Ritter Godefridus von Hövel (Hovele), Johannes Scriptore von Werl (Werle), Hermannus von Bodereke und Gerwinus von Uflen , Ritter.
 
Ebenfalls anwesend waren:
 
der Edle Godefridus von Rudenberg
 
Hinricus von Berdinc
 
Anthonius von Blomendal
 
Hermannus, der Sohn des Heribertus von Boderike
 
Ludolphus von Boine
 
Richardus von Heessen (Hesnen)
 
Engelbertus von Ghemene
 
Rocke
 
Thethmarus Vulfekin von Hamm (Hammone)
 
Johannes von Osthoven.
 
In ähnlicher Weise haben meine Frau Mecheldis und alle meine anderen Erben und Kinder auf das vorgenannte Recht und die Klage verzichtet, und zwar am Tag der Apostel Simon und Judas (28. Oktober) in der Mark (Marca) in der Nähe des Jagdgebiets.
 
Anwesend waren:
 
Everhardus von Heessen (Hesnen)
 
Johannes Volenspit (Vŭlenspet)
 
Theodericus Harme
 
Pulsian, Ritter
 
Johannes von Rura
 
Conradus Schoke
 
Walraf von Huckerde
 
und sehr viele andere.
 
Für meinen abwesenden Sohn habe ich zusammen mit meinem Sohn Lambertus versprochen, dass er unsere vorgenannte Tat als rechtskräftig und genehm betrachten wird.
 
Außerdem haben wir zur größeren Beweiskraft der geschehenen Sache dieses Schreiben mit dem Siegel des Herrn Pfarrers von Rhynern und des Herrn Ritters Godefridus von Hövel bekräftigen lassen.
 
Gegeben und geschehen im Jahre des Herrn 1285.
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