1788: Unterschied zwischen den Versionen
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* Die Deputation der klevischen Kriegs- und Domänenkammer in Hamm wird selbständig und erhält den Namen [[Märkische Kriegs- und Domänenkammer]]. Sie ist damit die Provinzialverwaltungsbehörde für die [[Grafschaft Mark]]. | * Die Deputation der klevischen Kriegs- und Domänenkammer in Hamm wird selbständig und erhält den Namen [[Märkische Kriegs- und Domänenkammer]]. Sie ist damit die Provinzialverwaltungsbehörde für die [[Grafschaft Mark]]. | ||
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* Das Hammer Landgericht lässt den seit über 20 Jahren verschwundenen Johann Albert Mollerus aus der Mark vorladen, um bei dessen Nichterscheinen über sein Vermögen bestimmen zu können. <ref> Münsterisches Intelligenzblatt. Nr. 5 vom 15. Januar 1788, siehe [https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/4389487 zeitpunkt.nrw] </ref> | |||
== Wirtschaft == | == Wirtschaft == | ||